Details zum Online-Seminar W21-3074-099

Live Online-Seminare = Anerkennung als Pflichtfortbildung wie bei Präsenzseminaren (§ 15 Abs. 2 FAO)
Bei unseren Live-Vorträgen ist die Interaktion der Teilnehmer untereinander sowie mit dem Referenten entsprechend den Vorgaben des § 15 Abs. 2 FAO gewährleistet,
d. h., Sie können Ihre 15 Stunden Fortbildungspflicht mit unseren Online-Seminaren erfüllen.
Thema: Schwerpunkte des Unterhaltsrechts unter Berücksichtigung der BGH- sowie OLG-Rechtsprechung - Ehegatten- und Kindesunterhalt
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(Terminauswahl hier)
Dozent: Helmut Borth, Präsident des AG Stuttgart a. D.
Inhalt:- Regelungszusammenhang zwischen Verwirkung und Verjährung rückständiger Unterhaltsbeträge
- Rechtsfragen zur Befristung/Begrenzung des Unterhalts - Nachteilausgleich bei Vorsorgeunterhalt - Abgrenzung ehebedingte - schicksalhafte Entwicklungen
- Verhältnis Leistungsantrag - Abänderungsantrag nach Beendigung der Verfahrensstandschaft gemäß § 1629 III BGB
- Dreistufige Bestimmung des Vorsorgeunterhalts (§ 1578 II, III BGB)
- Abgrenzung Mehrbedarf - Sonderbedarf zum Kindesunterhalt
- Maßgebliche Bereiche des familiengerichtlichen Ausgleichsanspruchs - Ersatzhaftung, Kindergeldbonus - Kinderzuschlag - Auswirkungen bei Berechnung
Gebühr: Seminardauer 2,5 Std. eff. - € 99,- zzgl. USt.
Leistungen: • Ausführliches Skriptum in elektronischer Form
• Teilnahmeurkunde (soweit gekz. gem. § 15 FAO, s. AGB)
Termin: Derzeit keine aktuellen Termine vorhanden