Details zum Online-Seminar W21-3074-099
Live Online-Seminare = Anerkennung als Pflichtfortbildung wie bei Präsenzseminaren (§ 15 Abs. 2 FAO)
Bei unseren Live-Vorträgen ist die Interaktion der Teilnehmer untereinander sowie mit dem Referenten entsprechend den Vorgaben des § 15 Abs. 2 FAO gewährleistet, d. h., Sie können Ihre 15 Stunden Fortbildungspflicht mit unseren Online-Seminaren erfüllen. |
Thema: | Schwerpunkte des Unterhaltsrechts unter Berücksichtigung der BGH- sowie OLG-Rechtsprechung - Ehegatten- und Kindesunterhalt |
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Dozent: | Helmut Borth, Präsident des AG Stuttgart a. D. | |||
Inhalt: | - Regelungszusammenhang zwischen Verwirkung und Verjährung rückständiger Unterhaltsbeträge - Rechtsfragen zur Befristung/Begrenzung des Unterhalts - Nachteilausgleich bei Vorsorgeunterhalt - Abgrenzung ehebedingte - schicksalhafte Entwicklungen - Verhältnis Leistungsantrag - Abänderungsantrag nach Beendigung der Verfahrensstandschaft gemäß § 1629 III BGB - Dreistufige Bestimmung des Vorsorgeunterhalts (§ 1578 II, III BGB) - Abgrenzung Mehrbedarf - Sonderbedarf zum Kindesunterhalt - Maßgebliche Bereiche des familiengerichtlichen Ausgleichsanspruchs - Ersatzhaftung, Kindergeldbonus - Kinderzuschlag - Auswirkungen bei Berechnung | |||
Gebühr: | Seminardauer 2,5 Std. eff. - € 99,- zzgl. USt. | |||
Leistungen: | • Ausführliches Skriptum in elektronischer Form • Teilnahmeurkunde (soweit gekz. gem. § 15 FAO, s. AGB) |
Termin: | Derzeit keine aktuellen Termine vorhanden |