Details zum Online-Seminar W23-3523-129
Live Online-Seminare = Anerkennung als Pflichtfortbildung wie bei Präsenzseminaren (§ 15 Abs. 2 FAO)
Bei unseren Live-Vorträgen ist die Interaktion der Teilnehmer untereinander sowie mit dem Referenten entsprechend den Vorgaben des § 15 Abs. 2 FAO gewährleistet, d. h., Sie können Ihre 15 Stunden Fortbildungspflicht mit unseren Online-Seminaren erfüllen. |
Thema: | Das Gewaltschutzverfahren mit Wohnungszuweisung in Gewaltschutzsachen |
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Dozent: | Klaus-Peter Blank, stellv. Vors. Richter am OLG Köln a. D. | |||
Inhalt: | - Die Tathandlungen – u.a. Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung – Stalking – und Sanktionsmöglichkeiten - Die Wohnungszuweisung und evtl. Nutzungsentschädigung nach § 2 GewSchG – Abgrenzung zum Ehewohnungszuweisungsverfahren - Beeinträchtigungs- und Vereitelungsverbot nach § 2 Abs. 4 GewSchG - Einstweiliger Rechtsschutz mit gerichtlich gebilligtem Gewaltschutzvergleich und Vollstreckung - Der strafbewehrte Verstoß gegen Unterlassungsanordnungen | |||
Gebühr: | Seminardauer 2,5 Std. eff. - € 129,- zzgl. USt. | |||
Leistungen: | • Skriptum in elektronischer Form • Teilnahmeurkunde (soweit gekz. gem. § 15 FAO, s. AGB) |
Termin: | Derzeit keine aktuellen Termine vorhanden |