Details zum Online-Seminar W23-3589-129
Live Online-Seminare = Anerkennung als Pflichtfortbildung wie bei Präsenzseminaren (§ 15 Abs. 2 FAO)
Bei unseren Live-Vorträgen ist die Interaktion der Teilnehmer untereinander sowie mit dem Referenten entsprechend den Vorgaben des § 15 Abs. 2 FAO gewährleistet, d. h., Sie können Ihre 15 Stunden Fortbildungspflicht mit unseren Online-Seminaren erfüllen. |
Thema: | Aktuelle Brennpunkte des Unterhaltsrechts 2023 |
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Dozent: | Helmut Borth, Präsident des AG Stuttgart a. D. | |||
Inhalt: | I. Paritätisches – nicht paritätisches unterhaltsrechtliches Wechselmodell II. Die Berücksichtigung von Naturalunterhaltsleistungen nach neuerer BGH – Rechtsprechung III. Probleme zur Berechnung des Unterhalts bei Wohnungsgewährung IV. Unterhaltsrechtliches Realsplitting bei Überlassen einer Wohnung an Unterhaltsberechtigten V. Betreuungskosten als Mehrbedarf des Kindes oder berufsbedingter Aufwendungen des Elternteils VI. Warnfunktion des Verzugs in Form der Stufenmahnung bei später entstehendem Mehrbedarf VII. Zulässigkeit einer erneuten Auskunft innerhalb der Zwei- Jahresfrist des § 1605 II BGB VIII. Keine Mutwilligkeit i.S.d. § 114 II ZPO bei isolierter Geltendmachung von Auskunfts- und Zahlungsanspruch zum Trennungsunterhalt IX. Aktuelle Problembereiche zur Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen X. Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen bei Bezug von Leistungen der Grundsicherung XI. Krankenversicherungspflicht bei Unterhaltsabfindung XII. Verfahrenskostenvorschusses gegen den Unterhaltspflichtigen im Rahmen des Quotenunterhalts XIII. Unterhalt nach Quoten oder konkrete Bedarfsberechnung bei Geltendmachung Vorsorgeunterhalt XIV. Einsatz des Vermögensstammes zur Deckung des laufenden Unterhaltsbedarfs - § 1577 III BGB XV. Kindesunterhalt als Verbundverfahren gemäß § 137 II Nr. 2 FamFG XVI. Anordnung der sofortigen Wirksamkeit eines Endbeschlusses zum Unterhalt - § 116 III Fa-mFG XVII. Zulässigkeit eines Teilentscheidung zum Unterhalt – Kindes-Ehegattenunterhalt XVIII. Doppelbelastung bei rückständigem schuldrechtlichen Ausgleich und gleichzeitig erbrachten Unterhaltszahlungen | |||
Gebühr: | Seminardauer 2,5 Std. eff. - € 129,- zzgl. USt. | |||
Leistungen: | • Skriptum in elektronischer Form • Teilnahmeurkunde (soweit gekz. gem. § 15 FAO, s. AGB) |
Termin: | Derzeit keine aktuellen Termine vorhanden |