Details zum Online-Seminar W23-3607-129

Live Online-Seminare = Anerkennung als Pflichtfortbildung wie bei Präsenzseminaren (§ 15 Abs. 2 FAO)
Bei unseren Live-Vorträgen ist die Interaktion der Teilnehmer untereinander sowie mit dem Referenten entsprechend den Vorgaben des § 15 Abs. 2 FAO gewährleistet,
d. h., Sie können Ihre 15 Stunden Fortbildungspflicht mit unseren Online-Seminaren erfüllen.
Thema: Das Gewaltschutzverfahren mit Wohnungszuweisung im Gewaltschutz
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(Terminauswahl hier)
Dozent: Klaus-Peter Blank, stellv. Vors. Richter am OLG Köln a. D.
Inhalt:A. Verfahrensvorschriften in Gewaltschutzsachen, §§ 210-216a FamFG
I. Verfahrensgrundsätze
II. Einstweiliger Rechtsschutz – VKH und Mutwilligkeit - Rechtsschutz eines Vergleichs im Gewaltschutzverfahren
III. Durchführung der Endentscheidung bei Wohnungszuweisung
IV. Vollstreckung nach Ablauf eines Gewaltschutztitels
V. Mitteilungen von Entscheidungen

B. Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG)
I. Ãœberblick
II. Die Maßnahmen nach § 1 GewSchG
III. Die Tathandlungen und Erforderlichkeit und Bestimmtheit der Maßnahmen nach § 1 GewSchG
IV. Die Wohnungszuweisung nach § 2 GewSchG
1. Wohnungszuweisung im Verhältnis § 2 GewSchG und § 1361b BGB (Ehewohnung)
2. Das Führen einer auf Dauer angelegten Wohnung
3. Die Ausschlussgründe nach § 2 Abs 3 Nrn 1 - 3 GewSchG
4. Prüfungsmaßstab und Schutzmaßnahmen im Rahmen des § 2 GewSchG – Selbstmordgefährdung als Ausschlussgrund
5. Überlassung und Befristung der Wohnungsüberlassung nach § 2 Abs. 2 GewSchG
6. Beeinträchtigungs- und Vereitelungsverbot nach § 2 Abs. 4 GewSchG
7. Nutzungsvergütung unter Billigkeitsgesichtspunkten nach § 2 Abs. 5 GewSchG
V. Einstweiliger Rechtsschutz
VI. Strafvorschriften, § 4 GewSchG - Verbot der Doppelahndung bei Ordnungsmitteln

C. Anhang
AA. Die elektronische Akte
BB. Sonstiges
Gebühr: Seminardauer 2,5 Std. eff. - € 129,- zzgl. USt.
Leistungen: • Skriptum in elektronischer Form
• Teilnahmeurkunde (soweit gekz. gem. § 15 FAO, s. AGB)
Termin: Derzeit keine aktuellen Termine vorhanden