Details zum Online-Seminar W23-3607-129
Live Online-Seminare = Anerkennung als Pflichtfortbildung wie bei Präsenzseminaren (§ 15 Abs. 2 FAO)
Bei unseren Live-Vorträgen ist die Interaktion der Teilnehmer untereinander sowie mit dem Referenten entsprechend den Vorgaben des § 15 Abs. 2 FAO gewährleistet, d. h., Sie können Ihre 15 Stunden Fortbildungspflicht mit unseren Online-Seminaren erfüllen. |
Thema: | Das Gewaltschutzverfahren mit Wohnungszuweisung im Gewaltschutz |
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Dozent: | Klaus-Peter Blank, stellv. Vors. Richter am OLG Köln a. D. | |||
Inhalt: | A. Verfahrensvorschriften in Gewaltschutzsachen, §§ 210-216a FamFG I. Verfahrensgrundsätze II. Einstweiliger Rechtsschutz – VKH und Mutwilligkeit - Rechtsschutz eines Vergleichs im Gewaltschutzverfahren III. Durchführung der Endentscheidung bei Wohnungszuweisung IV. Vollstreckung nach Ablauf eines Gewaltschutztitels V. Mitteilungen von Entscheidungen B. Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) I. Überblick II. Die Maßnahmen nach § 1 GewSchG III. Die Tathandlungen und Erforderlichkeit und Bestimmtheit der Maßnahmen nach § 1 GewSchG IV. Die Wohnungszuweisung nach § 2 GewSchG 1. Wohnungszuweisung im Verhältnis § 2 GewSchG und § 1361b BGB (Ehewohnung) 2. Das Führen einer auf Dauer angelegten Wohnung 3. Die Ausschlussgründe nach § 2 Abs 3 Nrn 1 - 3 GewSchG 4. Prüfungsmaßstab und Schutzmaßnahmen im Rahmen des § 2 GewSchG – Selbstmordgefährdung als Ausschlussgrund 5. Überlassung und Befristung der Wohnungsüberlassung nach § 2 Abs. 2 GewSchG 6. Beeinträchtigungs- und Vereitelungsverbot nach § 2 Abs. 4 GewSchG 7. Nutzungsvergütung unter Billigkeitsgesichtspunkten nach § 2 Abs. 5 GewSchG V. Einstweiliger Rechtsschutz VI. Strafvorschriften, § 4 GewSchG - Verbot der Doppelahndung bei Ordnungsmitteln C. Anhang AA. Die elektronische Akte BB. Sonstiges | |||
Gebühr: | Seminardauer 2,5 Std. eff. - € 129,- zzgl. USt. | |||
Leistungen: | • Skriptum in elektronischer Form • Teilnahmeurkunde (soweit gekz. gem. § 15 FAO, s. AGB) |
Termin: | Derzeit keine aktuellen Termine vorhanden |