Details zum Online-Seminar W23-3623-129
Live Online-Seminare = Anerkennung als Pflichtfortbildung wie bei Präsenzseminaren (§ 15 Abs. 2 FAO)
Bei unseren Live-Vorträgen ist die Interaktion der Teilnehmer untereinander sowie mit dem Referenten entsprechend den Vorgaben des § 15 Abs. 2 FAO gewährleistet, d. h., Sie können Ihre 15 Stunden Fortbildungspflicht mit unseren Online-Seminaren erfüllen. |
Thema: | Die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften |
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Dozent: | Dr. Bernhard B. Meiski, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht, Remscheid | |||
Inhalt: | I. Die Verwaltung der Erbengemeinschaft A. Wer kann für die Erbengemeinschaft kündigen? a) Instruktiver Beispielsfall: OLG Schleswig-Holstein, NJW-RR 2015, 712 b) Kann ein Miterbe für die Erbengemeinschaft allein klagen? c) Zwischenfrage: War es überhaupt ein Darlehensvertrag zwischen C und Mutter? d) Konten zwei von vier Miterben den Darlehensvertrag allein kündigen? e) Verfügung oder Verwaltung? f) Ausnahme von der neueren Rechtsprechung g) Definition: Ordnungsgemäße Verwaltung h) Zwischenfrage: Was ist die Mehrheit? B. Frage: Wem gegenüber muss eine Kündigung erfolgen? C. Die Nutzungsentschädigung a) Wie muss der Miterbe den Anspruch geltend machen? D. Was kann ein Erbe überhaupt allein? a) Ansprüche gegen Banken und Sparkasse b) Beispielsfall AG Kaiserslautern E. Sonderproblem: Die Vollmacht über den Tod hinaus II. Die Auseinandersetzung A. Ausnahmen §§ 2043 bis 2045 BGB. Welche sind das? B. Erbengemeinschaft ist Gesamthandsgemeinschaft a) Beispielsfall: Falscher Antrag b) Braucht man Titel gegen alle Erben? c) Der richtige Klageantrag lautet daher: d) Kann die Klage im Verfahren korrigiert werden? e) Nächste Frage: Muss der Vorvermächtnisnehmer die Nachlassteilung abwarten? f) Wo ist die Grenze? C. Was ist ein Vorausvermächtnis und was unterscheidet es von der Teilungsanordnung? a) Unterschied Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung b) Beispielsfall OLG Hamm c) Auseinandersetzung nur durch Eigentumsübertragung D. Reihenfolge bei der Auseinandersetzung: a) Berichtigung des Nachlassverbindlichkeiten b) Vermächtnisansprüche sind Nachlassschulden c) Aufteilung des Überschusses d) Ganz oder gar nicht: E. Die Auseinaneindersetzungsklage: a) Wann scheidet eine Teilungsversteigerung aus? b) Welche Regeln gelten für die Klage auf Auseinandersetzung? c) Grundsätzlich keine Teilauseinandersetzung d) Streitwert der Auseinandersetzungsklage e) Vermittlungsverfahren nach FamFG f) Kann eine schon auseinandergesetzte Erbengemeinschaft wieder aufleben? F. Was kann ein Erblasser tun, der Streitigkeiten unter den Erben vermeiden will? G. Abschichtung a) Die Grundbuchberichtigung b) Ist eine Voreintragung der Erbengemeinschaft erforderlich H. Die Teilungsversteigerung | |||
Gebühr: | Seminardauer 2,5 Std. eff. - € 129,- zzgl. USt. | |||
Leistungen: | • Skriptum in elektronischer Form • Teilnahmeurkunde (soweit gekz. gem. § 15 FAO, s. AGB) |
Termin: | Derzeit keine aktuellen Termine vorhanden |