Details zum Online-Seminar W23-3722-129
Live Online-Seminare = Anerkennung als Pflichtfortbildung wie bei Präsenzseminaren (§ 15 Abs. 2 FAO)
Bei unseren Live-Vorträgen ist die Interaktion der Teilnehmer untereinander sowie mit dem Referenten entsprechend den Vorgaben des § 15 Abs. 2 FAO gewährleistet, d. h., Sie können Ihre 15 Stunden Fortbildungspflicht mit unseren Online-Seminaren erfüllen. |
Thema: | Die Empfehlungen des 61. Verkehrsgerichtstags in Goslar 2023 vor dem Hintergrund der aktuellen Praxis im Bereich des Strafrechts und der Ordnungswidrigkeiten |
|
||
Dozent: | Bernd Schöning, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Stadtlohn | |||
Inhalt: | 61. Deutscher Verkehrsgerichtstag 25. bis 27. Januar 2023 in Goslar • „Auf der Suche nach geltenden und erforderlichen Grenzen für E-Scooter, Fahrräder & Co.“ • Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bei Einsatz eines E-Scooters? • Landgericht Wuppertal, Beschluss vom 02.02.2022, Az. 25 Qs 63/21 (922 Js 3738/21) bei juris • Landgericht Hannover, Az. 70 Qs 22/20, Beschluss 06.12.2021 • Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 10.12.2021, Az. 248 a Cs 318/21 bei juris • Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bei Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter: Beweisgrenzwert von 1,1‰; Widerlegung der Regelvermutung • E-Scooter: Entziehung der Fahrerlaubnis • Fahruntüchtiger Sozius auf E-Scooter • Benutzung eines E-Scooters als einfachen Tretroller • Strafrecht: Absolute Fahruntauglichkeit beim Fahrzeugführer eines E-Scooters; Bemessung der Tagessatzhöhe • OLG einig: 1,1‰ ist das Maß der Dinge, aber … • Feststellung einer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit trotz Fehlens einer Blutprobe • Betrunken oder unter Drogen auf dem E-Scooter: Fahrverbot fürs Auto? • Fahrverbot auch bei Trunkenheit auf einem E-Scooter • AG verhängt Geldbuße und Fahrverbot • Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer entscheidend • Alkohol und Drogen verstärken die Gefahrenlage • Zivilrechtliche Haftungsfragen • Keine Haftung für umstürzenden Elektroroller - eKF im deutschen Haftungssystem • § 7 StVG • § 823 BGB • Halterhaftung • Fahrerhaftung • Verschuldenshaftung • Direktanspruch • Helmpflicht • Doppelbesetzung • Haftungsabwägung • Fahren ohne Fahrerlaubnis • Versicherungspflicht • Keine analoge Anwendung von § 7 StVG • Abstellen eines E-Scooters auf dem Gehsteig fällt nicht unter § 12 Abs. 4 StVO • Unwirksamkeit einer AGB-Regelung zur Zahlung einer pauschalen Servicegebühr im Falle des falschen Abstellens des Mietfahrrads • Verfassungsrechtlichen Probleme der Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge Der Beschluss des BVerfG vom 12.11.2020 und seine Folgen • Zugang zu nicht in den Bußgeldakten befindlichen Informationen • Betroffene eines Bußgeldverfahrens Zum Vorgehen der Verteidigung • Anforderungen an die rechtsanwaltliche Tätigkeit zur Herstellung der „Informationsparität“ – der Zugang der Verteidigung zu Informationen, die nicht Bestandteil der Akte sind. • BayObLG: Abweichung von Betriebsanleitung führt nicht automatisch zum Wegfall der Annahme eines standardisierten Messverfahrens • Verwertbarkeit der Ergebnisse einer Geschwindigkeitsmessung • Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender „Rohmessdaten“ bei Geschwindigkeitsmessung • Bundesverfassungsgericht und seine (Nicht-) Entscheidung zu Rohmessdaten • Einerseits: Rohmessdatenerfassung durch PTH untersagt • Aus dem Urteil des AG Schlei den vom 2.9.2022, AZ: 13 OWi 107 Js 1533/21 - 178/21 juris • Neues zum Thema „Zusatzdaten“ Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 02.02.2023 • – 3 C 14/21 – Pressemitteilung • Fahrtenbuchanordnung - Verwertbarkeit einer Geschwindigkeitsmessung • OVG: Zugang zu Rohmessdaten nicht rechtzeitig beantragt • BVerwG: Geschwindigkeitsmessung auch ohne Rohmessdaten verwertbar • Sachstand zum Anspruch auf Überlassung der gesamten Messreihe (Messverfahren vor dem BGH) Gebührentipps, die auch umsetzbar sind • Zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV RVG bei Einziehung des Führerscheindokuments • Gebühren des Verteidigers im Strafbefehlsverfahren: Rücknahme des Einspruchs insgesamt nach dessen vorheriger Beschränkung auf die Tagessatzhöhe; Einziehung des Führerscheinformulars • Zusätzliche Verfahrensgebühr nach Einstellung gem. § 154 Abs. 2 StPO • Bußgeldverfahren, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Abrechnung • Zusätzliche Verfahrensgebühr nach „abgesprochenem Strafbefehl" | |||
Gebühr: | Seminardauer 2,5 Std. eff. - € 129,- zzgl. USt. | |||
Leistungen: | • Skriptum in elektronischer Form • Teilnahmeurkunde (soweit gekz. gem. § 15 FAO, s. AGB) |
Termin: | Derzeit keine aktuellen Termine vorhanden |