Details zum Online-Seminar W23-3722-129

Live Online-Seminare = Anerkennung als Pflichtfortbildung wie bei Präsenzseminaren (§ 15 Abs. 2 FAO)
Bei unseren Live-Vorträgen ist die Interaktion der Teilnehmer untereinander sowie mit dem Referenten entsprechend den Vorgaben des § 15 Abs. 2 FAO gewährleistet,
d. h., Sie können Ihre 15 Stunden Fortbildungspflicht mit unseren Online-Seminaren erfüllen.
Thema: Die Empfehlungen des 61. Verkehrsgerichtstags in Goslar 2023 vor dem Hintergrund der aktuellen Praxis im Bereich des Strafrechts und der Ordnungswidrigkeiten
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Dozent: Bernd Schöning, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Stadtlohn
Inhalt:61. Deutscher Verkehrsgerichtstag 25. bis 27. Januar 2023 in Goslar
• „Auf der Suche nach geltenden und erforderlichen Grenzen für E-Scooter, Fahrräder & Co.“
• Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bei Einsatz eines E-Scooters?
• Landgericht Wuppertal, Beschluss vom 02.02.2022, Az. 25 Qs 63/21 (922 Js 3738/21) bei juris
• Landgericht Hannover, Az. 70 Qs 22/20, Beschluss 06.12.2021
• Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 10.12.2021, Az. 248 a Cs 318/21 bei juris
• Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bei Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter: Beweisgrenzwert von 1,1‰; Widerlegung der Regelvermutung
• E-Scooter: Entziehung der Fahrerlaubnis
• Fahruntüchtiger Sozius auf E-Scooter
• Benutzung eines E-Scooters als einfachen Tretroller
• Strafrecht: Absolute Fahruntauglichkeit beim Fahrzeugführer eines E-Scooters; Bemessung der Tagessatzhöhe
• OLG einig: 1,1‰ ist das Maß der Dinge, aber …
• Feststellung einer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit trotz Fehlens einer Blutprobe
• Betrunken oder unter Drogen auf dem E-Scooter: Fahrverbot fürs Auto?
• Fahrverbot auch bei Trunkenheit auf einem E-Scooter
• AG verhängt Geldbuße und Fahrverbot
• Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer entscheidend
• Alkohol und Drogen verstärken die Gefahrenlage
• Zivilrechtliche Haftungsfragen
• Keine Haftung für umstürzenden Elektroroller - eKF im deutschen Haftungssystem
• § 7 StVG
• § 823 BGB
• Halterhaftung
• Fahrerhaftung
• Verschuldenshaftung
• Direktanspruch
• Helmpflicht
• Doppelbesetzung
• Haftungsabwägung
• Fahren ohne Fahrerlaubnis
• Versicherungspflicht
• Keine analoge Anwendung von § 7 StVG
• Abstellen eines E-Scooters auf dem Gehsteig fällt nicht unter § 12 Abs. 4 StVO
• Unwirksamkeit einer AGB-Regelung zur Zahlung einer pauschalen Servicegebühr im Falle des falschen Abstellens des Mietfahrrads
• Verfassungsrechtlichen Probleme der Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

Der Beschluss des BVerfG vom 12.11.2020 und seine Folgen
• Zugang zu nicht in den Bußgeldakten befindlichen Informationen
• Betroffene eines Bußgeldverfahrens

Zum Vorgehen der Verteidigung
• Anforderungen an die rechtsanwaltliche Tätigkeit zur Herstellung der „Informationsparität“ – der Zugang der Verteidigung zu Informationen, die nicht Bestandteil der Akte sind.
• BayObLG: Abweichung von Betriebsanleitung führt nicht automatisch zum Wegfall der Annahme eines standardisierten Messverfahrens
• Verwertbarkeit der Ergebnisse einer Geschwindigkeitsmessung
• Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender „Rohmessdaten“ bei Geschwindigkeitsmessung
• Bundesverfassungsgericht und seine (Nicht-) Entscheidung zu Rohmessdaten
• Einerseits: Rohmessdatenerfassung durch PTH untersagt
• Aus dem Urteil des AG Schlei den vom 2.9.2022, AZ: 13 OWi 107 Js 1533/21 - 178/21 juris
• Neues zum Thema „Zusatzdaten“

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 02.02.2023
• – 3 C 14/21 – Pressemitteilung
• Fahrtenbuchanordnung - Verwertbarkeit einer Geschwindigkeitsmessung
• OVG: Zugang zu Rohmessdaten nicht rechtzeitig beantragt
• BVerwG: Geschwindigkeitsmessung auch ohne Rohmessdaten verwertbar
• Sachstand zum Anspruch auf Überlassung der gesamten Messreihe (Messverfahren vor dem BGH)

GebĂĽhrentipps, die auch umsetzbar sind
• Zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV RVG bei Einziehung des Führerscheindokuments
• Gebühren des Verteidigers im Strafbefehlsverfahren: Rücknahme des Einspruchs insgesamt nach dessen vorheriger Beschränkung auf die Tagessatzhöhe; Einziehung des Führerscheinformulars
• Zusätzliche Verfahrensgebühr nach Einstellung gem. § 154 Abs. 2 StPO
• Bußgeldverfahren, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Abrechnung
• Zusätzliche Verfahrensgebühr nach „abgesprochenem Strafbefehl"
Gebühr: Seminardauer 2,5 Std. eff. - € 129,- zzgl. USt.
Leistungen: • Skriptum in elektronischer Form
• Teilnahmeurkunde (soweit gekz. gem. § 15 FAO, s. AGB)
Termin: Derzeit keine aktuellen Termine vorhanden