Details zum Online-Seminar W23-3734-129

Live Online-Seminare = Anerkennung als Pflichtfortbildung wie bei Präsenzseminaren (§ 15 Abs. 2 FAO)
Bei unseren Live-Vorträgen ist die Interaktion der Teilnehmer untereinander sowie mit dem Referenten entsprechend den Vorgaben des § 15 Abs. 2 FAO gewährleistet,
d. h., Sie können Ihre 15 Stunden Fortbildungspflicht mit unseren Online-Seminaren erfüllen.
Thema: Das Betriebskostenrecht
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Dozent: Wolfgang Flintrop, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht, Köln
Inhalt:1. Betriebskosten, Beschreibung, Abrechnung von anderen Kostenarten
a) Entstehende Betriebskosten durch bestimmungsgemäßen Gebrauch des Grundstückes
b) Tatsächliches Entstehen
c) Laufendes Entstehen
d) Abgrenzung zu Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten
e) Abgrenzung von Verwaltungskosten
f) Eigenleistungen

2. Einzelne Betriebskostenarten (ohne Heiz-und Warmwasserkosten)
a) Öffentliche Lasten, insbesondere Grundsteuer (§ 2 Nr.1 BetrKV)
b) Kosten der Wasserversorgung und der Entwässerung (§ 2 Nr.2, 3 BetrKV)
c) Kosten des Personen- oder Lastenaufzugs und der Beleuchtung (§ 2 Nr. 7, 11 BetrKV)
d) Straßenreinigung und Müllbeseitigung (§ 2 Nr.8 BetrKV)
e) Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung (§ 2 Nr.9 BetrKV)
f) Kosten der Gartenpflege (§ 2 Nr. 10 BetrKV)
h) Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung (§ 2 Nr.13 BetrKV)
i) Kosten für den Hauswart (§ 2 Nr. 14 BetrKV)
j) Kosten des Betriebs einer Gemeinschaftsantenne oder eines Breitbandkabelanschlusses (§ 2 Nr. 15 BetrKV), Glasfaserentgelt (§ 556a Abs.3a BGB, § 2 Nr. 15c BetrKV)
k) Sonstige Betriebskosten (§ 2 Nr.17 BetrKV)

3. Die Umlegung von Betriebskosten, vertragliche Regelung und gesetzliche Grundlagen Inhalt der Vereinbarung über die Betriebskosten
a) Benennung einzelner Betriebskosten
b) Bezugnahme auf den gesetzlichen Betriebskostenkatalog
c) Sonstige Vereinbarung
d) Konkludente Vertragsänderung/-erweiterung
e) Betriebskosten nach Modernisierung
f) Umlage nachträglich entstehender Betriebskosten
g) Mehrbelastungsklausel

4. Die Heizkostenabrechnung
a) Allgemeines
b) Die nach der HeizkV sowie die nach § 2 Nr. 4-6 BetrKV umlegbaren Kosten
aa) Umlegbare Kosten der vom Vermieter betriebenen Anlagen
bb) Die Kosten der eigenständigen gewerblichen Lieferung von Wärme/Warmwasser, insbesondere Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten bei Wärmecontracting, § 556 c BGB
c) Die Umlage der Heiz- und Warmwasserkosten
aa) Die Kosten der Anschaffung der Erfassungsgeräte
bb) Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen
cc) Kürzungsrecht
Keine fernablesbaren Erfassungsgeräte, obwohl eine Pflicht dazu besteht
Unterlassene oder unvollständige Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen

5. Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2 KostAufG

6. Abrechnung von Betriebskosten
a) Betriebskostenvorauszahlungen
b) Abrechnungspflicht
c) Abrechnungsfrist und Abrechnungszeitraum
d) Formelle und inhaltliche Anforderungen an die Abrechnung
e) Korrektur unrichtiger Abrechnungen

7. Kontrollrechte des Mieters, Einwendungsausschluss
a) Einsicht in die Belege
b) Rechte des Mieters bei verweigerter Einsichtnahme in die Belege

8. Kontrollrechte des Mieters wegen Wirtschaftlichkeit der Betriebskostenführung

9. Einwendungen des Mieters gegen die Betriebskostenabrechnung, § 556 Abs. 3 S. 5 BGB

10. Rechte des Mieters bei unterlassener Abrechnung

11. Änderung der Betriebskostenvorauszahlungen

12. Betriebskostenabrechnung bei Mietminderung

13. Die Vereinbarung einer Betriebskostenpauschale, § 560 BGB
a) Allgemeines
b) Erhöhung und Ermäßigung von Betriebskostenpauschalen
c) Erhöhungserklärung
d) Fälligkeit der Erhöhung
Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (EWSG) vom 15.11.2022
Gebühr: Seminardauer 2,5 Std. eff. - € 129,- zzgl. USt.
Leistungen: • Skriptum in elektronischer Form
• Teilnahmeurkunde (soweit gekz. gem. § 15 FAO, s. AGB)
Termin: Derzeit keine aktuellen Termine vorhanden