Details zum Online-Seminar W23-3735-129
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Thema: | Der Mangel der Mietsache - Bestimmung und Rechtsfolgen |
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Dozent: | Wolfgang Flintrop, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht, Köln | |||
Inhalt: | I. Die Bestimmung des Mangels 1. Der vertragsgemäße Gebrauch a. Die Pflicht des Vermieters zur Gewährung des Gebrauchs der Mietsache, § 535 Abs. 1 S. 1 BGB b. Die Verpflichtung des Vermieters zur Überlassung der Mietsache in dem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand, § 535 Abs. 1 S. 1, 1. Halbsatz BGB c. Der vertragsgemäße Zustand durch vertragliche Vereinbarungen der Parteien d. Der vertragsgemäße Zustand aufgrund gesetzlicher, technischer und/oder umweltschutzrechtlicher Anforderung e. Nebenpflichten des Vermieters, Verkehrssicherungspflichten aa) Pflichten des Vermieters zur Einhaltung des Infektionsschutzes bb) Verkehrssicherungspflichten f. Die Pflicht des Vermieters zur Erhaltung des zum vertragsgemäßen Gebrauchs während der Mietzeit, § 535 Abs. 1 S. 2, 2. Hs. BGB 2. Der mietrechtliche Mangelbegriff a. Sachmangel b. Rechtsmangel c. Zugesicherte Eigenschaften d. Zurechnung des Mangels e. Beispiele und Fallgruppen II. Die Änderung des vertragsgemäßen Zustandes 1. Durch Vereinbarung der Parteien 2. Modernisierungsmaßnahmen a. Vereinbarungen über Erhaltungs- oder Modernisierungsarbeiten, § 555 f BGB b. Modernisierungsverlangen des Mieters, § 554 BGB III. Rechte und Pflichten der Parteien bei Störungen des vertragsgemäßen Gebrauches 1. Die Rechte des Mieters bei Leistungsstörungen vor Überlassung der Wohnung 2. Die Rechte des Mieters bei Leistungsstörungen nach Überlassung der Mietsache a. Anspruch auf Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs, § 535 Abs. 1 BGB 23 b. Mietminderung, § 536 BGB aa) Allgemeines zur Mietminderung bb) Der Ausschluss der Mietminderung (1) Der vollständige Ausschluss der Mietminderung (2) Der unerhebliche Mangel (3) Der befristete Ausschluss der Mietminderung (1.1) Minderungsausschluss bei kombinierten Maßnahmen des Vermieters (2.2) Minderungsausschluss bei völligem Wegfall der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache (3.3) Beginn, Ende und Unterbrechung der Frist des Minderungsausschlusses c. Aufwendungsersatzanspruch, § 536 a Abs. 2 BGB d. Schadensersatz, § 536 a Abs. 1 BGB e. Zurückbehaltungsrecht, § 320 BGB 4. Rechte des Vermieters bei Leistungsstörungen a. Recht auf Erfüllung der Anzeigepflicht des Mieters, § 536 c Abs. 1 BGB b. Recht des Vermieters auf Duldung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, § 555 a BGB 5. Abdingbarkeit von Gewährleistungsrechten IV. Die Übertragung der Erhaltungspflichten auf den Mieter 1. Die Übertragung von Erhaltungspflichten durch gesetzliche Bestimmungen 2. Die Übertragung von Erhaltungspflichten durch vertragliche Vereinbarung a. Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten b. Schönheitsreparaturen aa) Rechtslage nach Gesetz bb) Vertragliche Vereinbarung (1) Individuelle Vereinbarung (2) Vereinbarungen durch Formularklausel/wirksame und unwirksame Klausel (1.1) Schönheitsreparaturklausel bei unrenovierter Übergabe der Wohnung an den Mieter (2.2) Anfangsrenovierung durch den Mieter (3.3) Unzulässige Erweiterung des Begriffs der Schönheitsreparaturen (4.4) Fristenpläne (5.5) Endrenovierungsklausel (6.6) Ausführungsklausel (7.7) Summierungseffekt (8.8) Abgeltungsquotenklauseln cc) Rechtsfolgen unwirksamer Schönheitsreparaturklauseln V. Gebrauchsrechte und Gebrauchspflichten des Mieters 1. Garage/Einstellplätze 2. Aufnahme Dritter in die Wohnung 3. Berufsausübung in der Wohnung/ Home-Office 4. Bauliche Veränderungen 5. Feste 6. Nutzung des Hausflurs 7. Parabolantenne 8. Musikausübung in der Wohnung 9. Rauchen 10. Tierhaltung 11. Besichtigungsrecht 12. Videoüberwachung 13. Nutzung von Schlüsseln/Weitergabe von Schlüsseln 14. Ruhezeiten 15. Heizen, Lüften, Möblierung der Wohnung zwecks Vermeidung von Schimmelschäden | |||
Gebühr: | Seminardauer 2,5 Std. eff. - € 129,- zzgl. USt. | |||
Leistungen: | • Skriptum in elektronischer Form • Teilnahmeurkunde (soweit gekz. gem. § 15 FAO, s. AGB) |
Termin: | Derzeit keine aktuellen Termine vorhanden |