Details zum Online-Seminar W23-3735-129

Live Online-Seminare = Anerkennung als Pflichtfortbildung wie bei Präsenzseminaren (§ 15 Abs. 2 FAO)
Bei unseren Live-Vorträgen ist die Interaktion der Teilnehmer untereinander sowie mit dem Referenten entsprechend den Vorgaben des § 15 Abs. 2 FAO gewährleistet,
d. h., Sie können Ihre 15 Stunden Fortbildungspflicht mit unseren Online-Seminaren erfüllen.
Thema: Der Mangel der Mietsache - Bestimmung und Rechtsfolgen
Zum Anmeldeformular
(Terminauswahl hier)
Dozent: Wolfgang Flintrop, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht, Köln
Inhalt:I. Die Bestimmung des Mangels
1. Der vertragsgemäße Gebrauch
a. Die Pflicht des Vermieters zur Gewährung des Gebrauchs der Mietsache, § 535 Abs. 1 S. 1 BGB
b. Die Verpflichtung des Vermieters zur Überlassung der Mietsache in dem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand, § 535 Abs. 1 S. 1, 1. Halbsatz BGB
c. Der vertragsgemäße Zustand durch vertragliche Vereinbarungen der Parteien
d. Der vertragsgemäße Zustand aufgrund gesetzlicher, technischer und/oder umweltschutzrechtlicher Anforderung
e. Nebenpflichten des Vermieters, Verkehrssicherungspflichten
aa) Pflichten des Vermieters zur Einhaltung des Infektionsschutzes
bb) Verkehrssicherungspflichten
f. Die Pflicht des Vermieters zur Erhaltung des zum vertragsgemäßen Gebrauchs während der Mietzeit, § 535 Abs. 1 S. 2, 2. Hs. BGB
2. Der mietrechtliche Mangelbegriff
a. Sachmangel
b. Rechtsmangel
c. Zugesicherte Eigenschaften
d. Zurechnung des Mangels
e. Beispiele und Fallgruppen

II. Die Änderung des vertragsgemäßen Zustandes
1. Durch Vereinbarung der Parteien
2. Modernisierungsmaßnahmen
a. Vereinbarungen über Erhaltungs- oder Modernisierungsarbeiten, § 555 f BGB
b. Modernisierungsverlangen des Mieters, § 554 BGB

III. Rechte und Pflichten der Parteien bei Störungen des vertragsgemäßen Gebrauches
1. Die Rechte des Mieters bei Leistungsstörungen vor Überlassung der Wohnung
2. Die Rechte des Mieters bei Leistungsstörungen nach Überlassung der Mietsache
a. Anspruch auf Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs, § 535 Abs. 1 BGB 23
b. Mietminderung, § 536 BGB
aa) Allgemeines zur Mietminderung
bb) Der Ausschluss der Mietminderung
(1) Der vollständige Ausschluss der Mietminderung
(2) Der unerhebliche Mangel
(3) Der befristete Ausschluss der Mietminderung
(1.1) Minderungsausschluss bei kombinierten Maßnahmen des Vermieters
(2.2) Minderungsausschluss bei völligem Wegfall der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache
(3.3) Beginn, Ende und Unterbrechung der Frist des Minderungsausschlusses
c. Aufwendungsersatzanspruch, § 536 a Abs. 2 BGB
d. Schadensersatz, § 536 a Abs. 1 BGB
e. Zurückbehaltungsrecht, § 320 BGB
4. Rechte des Vermieters bei Leistungsstörungen
a. Recht auf Erfüllung der Anzeigepflicht des Mieters, § 536 c Abs. 1 BGB
b. Recht des Vermieters auf Duldung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, § 555 a BGB
5. Abdingbarkeit von Gewährleistungsrechten

IV. Die Ãœbertragung der Erhaltungspflichten auf den Mieter
1. Die Ãœbertragung von Erhaltungspflichten durch gesetzliche Bestimmungen
2. Die Ãœbertragung von Erhaltungspflichten durch vertragliche Vereinbarung
a. Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten
b. Schönheitsreparaturen
aa) Rechtslage nach Gesetz
bb) Vertragliche Vereinbarung
(1) Individuelle Vereinbarung
(2) Vereinbarungen durch Formularklausel/wirksame und unwirksame Klausel
(1.1) Schönheitsreparaturklausel bei unrenovierter Übergabe der Wohnung an den Mieter
(2.2) Anfangsrenovierung durch den Mieter
(3.3) Unzulässige Erweiterung des Begriffs der Schönheitsreparaturen
(4.4) Fristenpläne
(5.5) Endrenovierungsklausel
(6.6) Ausführungsklausel
(7.7) Summierungseffekt
(8.8) Abgeltungsquotenklauseln
cc) Rechtsfolgen unwirksamer Schönheitsreparaturklauseln

V. Gebrauchsrechte und Gebrauchspflichten des Mieters
1. Garage/Einstellplätze
2. Aufnahme Dritter in die Wohnung
3. Berufsausübung in der Wohnung/ Home-Office
4. Bauliche Veränderungen
5. Feste
6. Nutzung des Hausflurs
7. Parabolantenne
8. Musikausübung in der Wohnung
9. Rauchen
10. Tierhaltung
11. Besichtigungsrecht
12. Videoüberwachung
13. Nutzung von Schlüsseln/Weitergabe von Schlüsseln
14. Ruhezeiten
15. Heizen, Lüften, Möblierung der Wohnung zwecks Vermeidung von Schimmelschäden
Gebühr: Seminardauer 2,5 Std. eff. - € 129,- zzgl. USt.
Leistungen: • Skriptum in elektronischer Form
• Teilnahmeurkunde (soweit gekz. gem. § 15 FAO, s. AGB)
Termin: Derzeit keine aktuellen Termine vorhanden