Details zum Online-Seminar W23-3736-129
Live Online-Seminare = Anerkennung als Pflichtfortbildung wie bei Präsenzseminaren (§ 15 Abs. 2 FAO)
Bei unseren Live-Vorträgen ist die Interaktion der Teilnehmer untereinander sowie mit dem Referenten entsprechend den Vorgaben des § 15 Abs. 2 FAO gewährleistet, d. h., Sie können Ihre 15 Stunden Fortbildungspflicht mit unseren Online-Seminaren erfüllen. |
Thema: | Das Wohnungseigentumsrecht nach der Reform |
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Dozent: | Wolfgang Flintrop, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht, Köln | |||
Inhalt: | A. Aktualisierte Darstellung der Gesetzeslage I. Begründung des Wohnungseigentums, §§ 2- 9 WEG § 3 WEG – Vertragliche Einräumung von Sondereigentum 1. § 3 Abs.1 WEG Stellplätze 2. § 3 Abs. 2 WEG, § 5 Abs.1 S. 3 WEG II. Die rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, §§ 9a, 9b WEG Die Gemeinschaft als vollrechtsfähiger Verband im Außenverhältnis 1. § 9a WEG – Gemeinschaft der Wohnungseigentümer 2. § 9b WEG – Vertretung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer a. § 9b Abs.1 Satz 1 WEG – Vertretung durch den Verwalter b. § 9b Abs.1 Satz 2 WEG – Gemeinschaftliche Vertretung durch die Wohnungseigentümer c. § 9b Abs.2 WEG - Vertretung durch den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirates oder eines durch Beschluss ermächtigten Wohnungseigentümers III. Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, §§ 10 – 29 WEG 1. § 13 WEG Rechte des Wohnungseigentümers aus dem Sondereigentum 2. § 14 WEG Pflichten des Wohnungseigentümers 3. § 15 WEG – Pflichten Dritter 4. § 16 Abs. 2 WEG – Nutzungen und Kosten 5. § 18 WEG- Verwaltung und Benutzung 6. § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG – Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss 7. § 20 WEG – Bauliche Veränderungen 8. § 21 Nutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen 9. § 23 Wohnungseigentümerversammlung 10. § 24 WEG Einberufung, Vorsitz, Niederschrift 11. § 25 WEG Beschlussfassung 12. § 26 Abs. 3 WEG – Bestellung und Abberufung des Verwalters 13. § 27 WEG Aufgaben und Befugnisse des Verwalters 14. § 28 WEG – Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht 15. § 29 WEG – Verwaltungsbeirat IV. Verfahrensvorschriften, §§ 43-45 WEG B. Aktuelle Rechtsprechung zum Wohnungseigentumsrecht Zum Beispiel: Die Prozessführungsbefugnis eines Wohnungseigentümers wegen eines am 01.12.2020 – noch – anhängigen Verfahrens wegen Eingriffen bzw. Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums. Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen unzulässigen Verstoßes gegen die Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums im Falle von am 01.12.2020 anhängiger Klagen. | |||
Gebühr: | Seminardauer 2,5 Std. eff. - € 129,- zzgl. USt. | |||
Leistungen: | • Skriptum in elektronischer Form • Teilnahmeurkunde (soweit gekz. gem. § 15 FAO, s. AGB) |
Termin: | Derzeit keine aktuellen Termine vorhanden |