Details zum Online-Seminar W23-3736-129

Live Online-Seminare = Anerkennung als Pflichtfortbildung wie bei Präsenzseminaren (§ 15 Abs. 2 FAO)
Bei unseren Live-Vorträgen ist die Interaktion der Teilnehmer untereinander sowie mit dem Referenten entsprechend den Vorgaben des § 15 Abs. 2 FAO gewährleistet,
d. h., Sie können Ihre 15 Stunden Fortbildungspflicht mit unseren Online-Seminaren erfüllen.
Thema: Das Wohnungseigentumsrecht nach der Reform
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Dozent: Wolfgang Flintrop, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht, Köln
Inhalt:A. Aktualisierte Darstellung der Gesetzeslage

I. Begründung des Wohnungseigentums, §§ 2- 9 WEG
§ 3 WEG – Vertragliche Einräumung von Sondereigentum
1. § 3 Abs.1 WEG Stellplätze
2. § 3 Abs. 2 WEG, § 5 Abs.1 S. 3 WEG

II. Die rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, §§ 9a, 9b WEG
Die Gemeinschaft als vollrechtsfähiger Verband im Außenverhältnis
1. § 9a WEG – Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
2. § 9b WEG – Vertretung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
a. § 9b Abs.1 Satz 1 WEG – Vertretung durch den Verwalter
b. § 9b Abs.1 Satz 2 WEG – Gemeinschaftliche Vertretung durch die Wohnungseigentümer
c. § 9b Abs.2 WEG - Vertretung durch den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirates oder eines durch Beschluss ermächtigten Wohnungseigentümers

III. Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, §§ 10 – 29 WEG
1. § 13 WEG Rechte des Wohnungseigentümers aus dem Sondereigentum
2. § 14 WEG Pflichten des Wohnungseigentümers
3. § 15 WEG – Pflichten Dritter
4. § 16 Abs. 2 WEG – Nutzungen und Kosten
5. § 18 WEG- Verwaltung und Benutzung
6. § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG – Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss
7. § 20 WEG – Bauliche Veränderungen
8. § 21 Nutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen
9. § 23 Wohnungseigentümerversammlung
10. § 24 WEG Einberufung, Vorsitz, Niederschrift
11. § 25 WEG Beschlussfassung
12. § 26 Abs. 3 WEG – Bestellung und Abberufung des Verwalters
13. § 27 WEG Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
14. § 28 WEG – Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht
15. § 29 WEG – Verwaltungsbeirat

IV. Verfahrensvorschriften, §§ 43-45 WEG

B. Aktuelle Rechtsprechung zum Wohnungseigentumsrecht
Zum Beispiel: Die Prozessführungsbefugnis eines Wohnungseigentümers wegen eines am 01.12.2020 – noch – anhängigen Verfahrens wegen Eingriffen bzw. Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums. Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen unzulässigen Verstoßes gegen die Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums im Falle von am 01.12.2020 anhängiger Klagen.
Gebühr: Seminardauer 2,5 Std. eff. - € 129,- zzgl. USt.
Leistungen: • Skriptum in elektronischer Form
• Teilnahmeurkunde (soweit gekz. gem. § 15 FAO, s. AGB)
Termin: Derzeit keine aktuellen Termine vorhanden