Details zum Online-Seminar W21-2970-099
Live Online-Seminare = Anerkennung als Pflichtfortbildung wie bei Präsenzseminaren (§ 15 Abs. 2 FAO)
Bei unseren Live-Vorträgen ist die Interaktion der Teilnehmer untereinander sowie mit dem Referenten entsprechend den Vorgaben des § 15 Abs. 2 FAO gewährleistet, d. h., Sie können Ihre 15 Stunden Fortbildungspflicht mit unseren Online-Seminaren erfüllen. |
Thema: | Strafzumessung - Strafmilderungs- und Strafschärfungsgründe, nachträgliche Gesamtstrafenbildung, Besonderheiten im Jugendstrafverfahren |
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Dozent: | Dr. Andreas Ernemann, Vors. Richter am BGH a. D., Karlsruhe | |||
Inhalt: | - Richterlicher Beurteilungsspielraum - Bestimmende Strafzumessungsgründe - Strafzumessungsfehler - Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung - Strafbildung im Jugendstrafverfahren | |||
Gebühr: | Seminardauer 2,5 Std. eff. - € 99,- zzgl. USt. | |||
Leistungen: | • Ausführliches Skriptum in elektronischer Form • Teilnahmeurkunde (soweit gekz. gem. § 15 FAO, s. AGB) |
Termin: | Derzeit keine aktuellen Termine vorhanden |