Details zum Online-Seminar W22-3280-099
Live Online-Seminare = Anerkennung als Pflichtfortbildung wie bei Präsenzseminaren (§ 15 Abs. 2 FAO)
Bei unseren Live-Vorträgen ist die Interaktion der Teilnehmer untereinander sowie mit dem Referenten entsprechend den Vorgaben des § 15 Abs. 2 FAO gewährleistet, d. h., Sie können Ihre 15 Stunden Fortbildungspflicht mit unseren Online-Seminaren erfüllen. |
Thema: | Rechtsbehelfe im Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht |
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Dozent: | Carsten Staub, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht, Mettmann | |||
Inhalt: | - Sprungrevision als Alternative zur Berufung - Antrag auf Herausgabe des Führerscheins / Beschwerde - Rechtsbeschwerde und deren Zulassung - Anträge zur Gestaltung der Hauptverhandlung | |||
Gebühr: | Seminardauer 2,5 Std. eff. - € 109,- zzgl. USt. | |||
Leistungen: | • Ausführliches Skriptum in elektronischer Form • Teilnahmeurkunde (soweit gekz. gem. § 15 FAO, s. AGB) |
Termin: | Derzeit keine aktuellen Termine vorhanden |