Details zum Online-Seminar W23-3593-129
Live Online-Seminare = Anerkennung als Pflichtfortbildung wie bei Präsenzseminaren (§ 15 Abs. 2 FAO)
Bei unseren Live-Vorträgen ist die Interaktion der Teilnehmer untereinander sowie mit dem Referenten entsprechend den Vorgaben des § 15 Abs. 2 FAO gewährleistet, d. h., Sie können Ihre 15 Stunden Fortbildungspflicht mit unseren Online-Seminaren erfüllen. |
Thema: | Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen zum Unterhalt - Güterrecht sowie Versorgungsausgleich |
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Dozent: | Helmut Borth, Präsident des AG Stuttgart a. D. | |||
Inhalt: | A. Unterhalt I. Regelungsbereich von Vereinbarungen im Unterhalt II. Inhaltliche Reichweite von Vereinbarungen zum Verwandten- und Trennungsunterhalt III. Formbestimmungen IV. Vereinbarung zum Kindesunterhalt V. Modifizierung des gesetzlichen Unterhalts -Abgrenzung zum selbständigen Unterhaltsvertrag VI. Sicherung der rechtlichen Bindungen an Vereinbarung VII. Besonderer Regelungsinhalt VIII. Auslegung von Vereinbarungen in Bezug auf verfestigte Lebensgemeinschaft (§ 1579 Nr. 2 BGB) IX. Abgrenzung von Unterhaltsvereinbarungen zu Leibrentenregelungen X. Wertsicherungsklauseln - Formulierung - Sinnhaftigkeit XI. Grundlagen der Wirksamkeits- sowie Ausübungskontrolle bei Eheverträgen - Überblick XII. Einzelfragen zur Wirksamkeitskontrolle XIII. Grundsatz des Nachteilausgleichs bei Durchführung der Ausübungskontrolle XIV. Neuorientierung der BGH - Rechtsprechung bei Inhaltskontrolle? XV. Verfahren zur Prüfung der Wirksamkeit eines Ehevertrags XVI. Zulässigkeit einer Ausübungskontrolle in Bezug auf eine Scheidungsfolgenvereinbarung XVII. Zeitliche Begrenzung der Inhaltskontrolle XVIII. Heilung eines nichtigen Ehevertrags? XIX. Verzicht auf Geltendmachung der Härteklausel nach § 1579 Nr. 2 BGB XX. Beispiel einer Ausübungskontrolle bei Verzicht auf Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB XXI. Ehevertrag hinsichtlich der Gestaltung des Aufstockungsunterhalts nach § 1573 Abs. 2 BGB XXII. Ausschluss des Betreuungsunterhalts nach § 1570 BGB B. Güterrecht I. Formvorschriften zum Güterrecht - Problembereiche II. Rechtsprechungsänderung des BGH bei Verzicht auf Zugewinn in Bezug auf Ausübungskontrolle III. Wirksamkeit von Eheverträgen - Prüfung bei fehlender Altersvorsorge IV. Ausübungskontrolle bei Vorsorgevermögen, das nicht dem Versorgungsausgleich unterliegt V. Vereinbarung einer Rücktrittsklausel in Bezug auf die Zuwendung einer Immobilie an den Ehegatten VI. Ehevertragliche Gestaltungsmöglichkeiten im Güterrecht - Modifizierung - Gütertrennung Bewertung - privilegierter Erwerb C. Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich I. Möglicher Inhalt von Vereinbarungen II. Herausnahme bestimmter Zeiträume aus dem Wertausgleich III. Auskunftsanspruch gegen Versorgungsträger zur Vorbereitung eines Ehevertrags IV. Formvorschriften – Eheverträge – schuldrechtliche Ausgleichsrente – externe Teilung V. Kein Zwang zum Abschluss einer Verrechnungsvereinbarung VI. Zulässigkeit einer Verrechnungsvereinbarung - konkretes Beispiel VII. Haftungsrisiken bei Vereinbarung des Wertausgleichs nach der Scheidung – Haftungsrisiken VIII. Bindende Wirkung einer Vereinbarung zum schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs in Bezug auf den Anspruch gegen den Versorgungsträger nach § 25 VersAusglG IX. Auswirkungen einer illoyalen Kürzung der Versorgung durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer auf den Wertausgleich bei der Scheidung X. Bedeutung einer salvatorischen Klausel in Bezug auf Wirksamkeit eines Ehevertrags D. Aktuelle Themen I. Berücksichtigung einer latenten Steuerlast im Fall einer trennungs- bzw. scheidungsbedingten Veräuße-rung der als eheliche Wohnung dienenden Immobilie Anhang: Vereinbarung eines Wechselmodells - Beispiel | |||
Gebühr: | Seminardauer 2,5 Std. eff. - € 129,- zzgl. USt. | |||
Leistungen: | • Skriptum in elektronischer Form • Teilnahmeurkunde (soweit gekz. gem. § 15 FAO, s. AGB) |
Termin: | Derzeit keine aktuellen Termine vorhanden |