Details zum Online-Seminar W23-3711-129

Live Online-Seminare = Anerkennung als Pflichtfortbildung wie bei Präsenzseminaren (§ 15 Abs. 2 FAO)
Bei unseren Live-Vorträgen ist die Interaktion der Teilnehmer untereinander sowie mit dem Referenten entsprechend den Vorgaben des § 15 Abs. 2 FAO gewährleistet,
d. h., Sie können Ihre 15 Stunden Fortbildungspflicht mit unseren Online-Seminaren erfüllen.
Thema: Aktuelle Entwicklungen im Verkehrsstrafrecht
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(Terminauswahl hier)
Dozent: Carsten Staub, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht, Mettmann
Inhalt:A: Materielles Recht
I. Öffentlicher Verkehrsraum
II. Der Unfallbeteiligte nach § 142 Abs. 5 StGB
III. Täterschaft und Teilnahme bei § 142 StGB
IV. Unfall im Sinne des § 142 StGB
V. Der Verkehrsunfall muss verkehrsbezogen sein
VI. Das unvorsätzliche Entfernen vom Unfallort, z.B. durch Nichtbemerken des Unfalls und das nachträgliche Ansprechen
VII. Stichworte zum Vorsatz bei § 142 StGB
XIII. Irrtum bei § 142 StGB
IX. Einzelfälle und Aktuelles zu § 315c StGB
1. Grundsätzliches
2. § 315c Abs. 1 N. 1 a „infolge des Genusses…“ relativ fahruntüchtig
3. § 315c Abs. 1 Nr. 1 b „andere geistige oder körperliche Mängel“
4. Neues zum sog. Beinahe-Unfall
5. Neues zu den 7 Todsünden
X. Checkliste: Urteilsüberprüfung auf Rechtsfehler im Rahmen des § 315c StGB
XI. § 315d StGB: Verbotenes Kraftfahrzeugrennen (eine kleine Auswahl)
XII. Nebenstrafrecht
1. § 21 StVG: Konkretisierung / Tateinheit / Tatmehrheit / Beweisverwertungsverbot / Zulassen des Fahrens durch Arbeitgeber
2. Kennzeichenmissbrauchen durch Abstellen: BayOblG, Beschl. v. 3.11.2021 Az. 203 StRR 504/21 = zfs 2022, 648

B: Rechtsfolgen

C: Verhinderung der Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB und das Fahrverbot nach § 44 StGB
I: Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB bei Nichtkatalogtaten
II: Zum Regelfall und Ausnahmefall des Fahrerlaubnisentzugs gemäß § 69 Abs. 2 StGB
1. Außergewöhnlichen Umstände, die in der Tat liegen bei § 142 StGB
2. Außergewöhnlichen Umstände, die in der Tat liegen bei §§ 315c, 316 StGB
2a. Exkurs: Sonderfall E-Scooter (eine kleine Auswahl)
3. Außergewöhnlichen Umstände, die im Nachtatverhalten liegen
4. Bedeutung des Zeitablaufs für die Entziehung der Fahrerlaubnis
III: Zu bedeutendem Fremdschaden gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB
1. Dabei reduziert sich die Schadenhöhe auf durchsetzbare Ansprüche
2. Praxistipp: Schadenhöhe aktiv hinterfragen
3. Zu „Wissen oder Wissenkönnen von der bedeutenden Höhe des Fremdschadens“, § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB
IIIa: Revisionsrechtliche Aspekte des § 69 StGB
IIIb. AG Dortmund, Beschl. v. 01.08.2022 Az. 729 Cs-266 575/22-42/22: Einstellung des Verfahrens nach § 153 Abs. 2 StPO bei Verzicht auf die Fahrerlaubnis
IV: Das Fahrverbot nach § 44 StGB

Gebühr: Seminardauer 2,5 Std. eff. - € 129,- zzgl. USt.
Leistungen: • Skriptum in elektronischer Form
• Teilnahmeurkunde (soweit gekz. gem. § 15 FAO, s. AGB)
Termin: Derzeit keine aktuellen Termine vorhanden