Details zum Online-Seminar W23-3711-129
Live Online-Seminare = Anerkennung als Pflichtfortbildung wie bei Präsenzseminaren (§ 15 Abs. 2 FAO)
Bei unseren Live-Vorträgen ist die Interaktion der Teilnehmer untereinander sowie mit dem Referenten entsprechend den Vorgaben des § 15 Abs. 2 FAO gewährleistet, d. h., Sie können Ihre 15 Stunden Fortbildungspflicht mit unseren Online-Seminaren erfüllen. |
Thema: | Aktuelle Entwicklungen im Verkehrsstrafrecht |
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Dozent: | Carsten Staub, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht, Mettmann | |||
Inhalt: | A: Materielles Recht I. Öffentlicher Verkehrsraum II. Der Unfallbeteiligte nach § 142 Abs. 5 StGB III. Täterschaft und Teilnahme bei § 142 StGB IV. Unfall im Sinne des § 142 StGB V. Der Verkehrsunfall muss verkehrsbezogen sein VI. Das unvorsätzliche Entfernen vom Unfallort, z.B. durch Nichtbemerken des Unfalls und das nachträgliche Ansprechen VII. Stichworte zum Vorsatz bei § 142 StGB XIII. Irrtum bei § 142 StGB IX. Einzelfälle und Aktuelles zu § 315c StGB 1. Grundsätzliches 2. § 315c Abs. 1 N. 1 a „infolge des Genusses…“ relativ fahruntüchtig 3. § 315c Abs. 1 Nr. 1 b „andere geistige oder körperliche Mängel“ 4. Neues zum sog. Beinahe-Unfall 5. Neues zu den 7 Todsünden X. Checkliste: Urteilsüberprüfung auf Rechtsfehler im Rahmen des § 315c StGB XI. § 315d StGB: Verbotenes Kraftfahrzeugrennen (eine kleine Auswahl) XII. Nebenstrafrecht 1. § 21 StVG: Konkretisierung / Tateinheit / Tatmehrheit / Beweisverwertungsverbot / Zulassen des Fahrens durch Arbeitgeber 2. Kennzeichenmissbrauchen durch Abstellen: BayOblG, Beschl. v. 3.11.2021 Az. 203 StRR 504/21 = zfs 2022, 648 B: Rechtsfolgen C: Verhinderung der Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB und das Fahrverbot nach § 44 StGB I: Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB bei Nichtkatalogtaten II: Zum Regelfall und Ausnahmefall des Fahrerlaubnisentzugs gemäß § 69 Abs. 2 StGB 1. Außergewöhnlichen Umstände, die in der Tat liegen bei § 142 StGB 2. Außergewöhnlichen Umstände, die in der Tat liegen bei §§ 315c, 316 StGB 2a. Exkurs: Sonderfall E-Scooter (eine kleine Auswahl) 3. Außergewöhnlichen Umstände, die im Nachtatverhalten liegen 4. Bedeutung des Zeitablaufs für die Entziehung der Fahrerlaubnis III: Zu bedeutendem Fremdschaden gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB 1. Dabei reduziert sich die Schadenhöhe auf durchsetzbare Ansprüche 2. Praxistipp: Schadenhöhe aktiv hinterfragen 3. Zu „Wissen oder Wissenkönnen von der bedeutenden Höhe des Fremdschadens“, § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB IIIa: Revisionsrechtliche Aspekte des § 69 StGB IIIb. AG Dortmund, Beschl. v. 01.08.2022 Az. 729 Cs-266 575/22-42/22: Einstellung des Verfahrens nach § 153 Abs. 2 StPO bei Verzicht auf die Fahrerlaubnis IV: Das Fahrverbot nach § 44 StGB | |||
Gebühr: | Seminardauer 2,5 Std. eff. - € 129,- zzgl. USt. | |||
Leistungen: | • Skriptum in elektronischer Form • Teilnahmeurkunde (soweit gekz. gem. § 15 FAO, s. AGB) |
Termin: | Derzeit keine aktuellen Termine vorhanden |