Details zum Online-Seminar W23-3713-129

Live Online-Seminare = Anerkennung als Pflichtfortbildung wie bei Präsenzseminaren (§ 15 Abs. 2 FAO)
Bei unseren Live-Vorträgen ist die Interaktion der Teilnehmer untereinander sowie mit dem Referenten entsprechend den Vorgaben des § 15 Abs. 2 FAO gewährleistet,
d. h., Sie können Ihre 15 Stunden Fortbildungspflicht mit unseren Online-Seminaren erfüllen.
Thema: Typische strafprozessuale Probleme im Verkehrsstrafrecht
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Dozent: Carsten Staub, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht, Mettmann
Inhalt:I: Der Zeugenfragebogen bzw. die Aufforderung bei der Polizei zu erscheinen gegenüber dem/der Halter/in des Fahrzeugs

II. Wiedererkennen/Wahlgegenüberstellung/Wahllichtbildvorlage
1. Die erste Identifizierung
2. Die Wahlgegenüberstellung bzw. Wahllichtbildvorlage nach der Rechtsprechung des BGH, vgl. auch Nr. 18 Allg. Teil RiStBV
3. Äußerliche Merkmale der Vergleichspersonen
4. Ein einzelnes Foto des Mandanten
5. Die Einzelgegenüberstellung
6. Das Wiederholte Wiedererkennen
7. Die Rechtsfolge
8. Checkliste für die Revisionsbegründung zur Identifizierung des Angeklagten/der Angeklagten
9. Antrag zum Wiedererkennen: Antrag gegenüber der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren u.a. Gestattung der Teilnahme an der Wahllichtbildvorlage
10. Antrag zum Wiedererkennen: Antrag zur Gestaltung der Hauptverhandlung gegenüber dem für die Hauptsache zuständigen Gericht

III. Beweisverwertungsverbot wegen fehlerhafter Belehrung des Beschuldigten, inkl. Widerspruchslösung des BGH

IIIa: Zulässige Vernehmung der/des Polizeibeamten/in über das zufällig belauschte Gespräch zwischen Verteidigung und Mandaten/in durch die Polizei trotz der Vertraulichkeit nach § 148 Abs. 1 StPO

IV: Antrag im Zwischenverfahren, die Anklage nicht zur Hauptverhandlung zuzulassen: Die fehlerhafte Anklage: § 200 StPO

V: Einlassung des/der Angeklagten z.B. zur Bemerkbarkeit des Anstoßes oder zur Erkennbarkeit des Fremdschadens
1. Der Ausgangspunkt
2. Mehrere taktische Varianten sind denkbar
3. Strafprozessualen Probleme bei einer von der Verteidigung für den Angeklagten/die Angeklagte formulierten Einlassung
4. Der Vorschlag: die sog. schriftliche Erklärung
5. Hinweis für die Revisionsbegründung
6. Checkliste für die Revisionsbegründung zur Einlassung des Angeklagten/der Angeklagten

VI: Sachverständige, Ablehnung und Selbstladungsrecht zur Bemerkbarkeit des Anstoßes oder zur Erkennbarkeit des Fremdschadens
1. Der Ausgangspunkt
2. Die Ablehnung des Sachverständigen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung
3. Das Selbstladungsrecht der Verteidigung gemäß § 220 StPO bezüglich des im Auftrag der Verteidigung tätigen Sachverständigen
4. Mögliche Beweisthemen des Sachverständigen
5. Checkliste für das Selbstladungsrecht

VIa. Einholung des richterlichen Augenscheins / der Augenscheinsgehilfe

VII: Verteidigung zum 111a-BeschlussAntrag auf Herausgabe versus einfache Beschwerde
1. Ausgangspunkt
2. Zulässigkeit eines Antrags auf Herausgabe des Führerscheins nach Erlass eines 111-a-Beschlusses
3. Unterscheidung zwischen hinreichendem Tatverdacht und dringendem Tatverdacht
4. Dringender Tatverdacht bei vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis

VIII: Beweisverwertungsverbote
1. Aktuell: § 479 Abs. 2 Satz 1 StPO iVm § 161 Abs. 3 Satz 1 StPO
2. Das Beweisverwertungsverbot nach § 252 StPO
3. § 252 StPO gilt auch im Bußgeldverfahren
4. Beweisverwertungsverbot wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts bzw. Schutz der Intimsphäre aus Art. 1 Abs. 1 GG iVm Art. 2 Abs. 1 GG, hier: Verwertung einer Dashcam-Aufzeichnung
5. Keine Verwertung von Vorstrafen zum Nachteil nach § 51 BZRG

IX: Führerscheinverwaltungsrechtliche Konsequenzen / Strategische Hinweise aus Sicht der Strafverteidigung, vgl. Staub / Dronkovic DAR 2022, 19ff.
1. Ausgangslage
2. Strafrecht schlägt Veraltungsrecht: Sperrwirkung/Bindungswirkung/Berücksichtigungszeit
3. Verwaltungsrecht schlägt Strafrecht: Grenzen der Bindungswirkung in tatsächlich-praktischer Hinsicht
4. Verwaltungsrecht schlägt Strafrecht: Grenzen der Bindungswirkung bei strafprozessualen Beweisverwertungsverboten
5. Aktuell: Verwertbarkeit eines rechtswidrig erlangten Drogengutachtens im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren nach VG Cottbus, Beschl. v. 28.04.2022 Az. 7 L 82/22
6. Aktuell: MPU unter 1,6 Promille

X: Unfallflucht und Versicherungsrecht
1. Kollision strafprozessuales Schweigerecht versus Aufklärungspflichten gegenüber der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung
2. Benennung des/der Fahrers/in gegenüber der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung
3. Mögliche kfz-versicherungsvertraglichen Folgen nach Beendigung des Strafverfahrens, Regress der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung gegen den/die Mandaten/in
4. Die Rechtsfolge bei (mehreren) Obliegenheitsverletzungen
5. Regress der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung gegen den/die Mandaten/in

Gebühr: Seminardauer 2,5 Std. eff. - € 129,- zzgl. USt.
Leistungen: • Skriptum in elektronischer Form
• Teilnahmeurkunde (soweit gekz. gem. § 15 FAO, s. AGB)
Termin: Derzeit keine aktuellen Termine vorhanden