Details zum Online-Seminar W23-3714-129

Live Online-Seminare = Anerkennung als Pflichtfortbildung wie bei Präsenzseminaren (§ 15 Abs. 2 FAO)
Bei unseren Live-Vorträgen ist die Interaktion der Teilnehmer untereinander sowie mit dem Referenten entsprechend den Vorgaben des § 15 Abs. 2 FAO gewährleistet,
d. h., Sie können Ihre 15 Stunden Fortbildungspflicht mit unseren Online-Seminaren erfüllen.
Thema: Verteidigung bei Alkohol, Drogen und geistiger und körperlicher Mängel im Straßenverkehr
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Dozent: Carsten Staub, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht, Mettmann
Inhalt:I: Vor die Klammer: Stichworte zum Vorsatz bei § 142 StGB mit Besonderheiten bei Alkoholkonsum

II: § 316 StGB - Allgemein
1. Dauerstraftat
2. Öffentlicher Verkehrsraum
3. Beispiel für Parkplätze
4. Fahrzeug
5. Exkurs zum Pedelec: OLG Karlsruhe, Beschl. v. 14.07.2020 – 2 Rv 35 Ss 175/20
6. Führen
7. Definition
8. Der Fahrschüler
9. Begleiteten Fahrens mit 17
10. BGH und LG Freiburg zum Führen
11. Exkurs: Der E-Scooter als Tretroller
12. Rauschmittelbedingte Fahruntüchtigkeit
13. Rauschmittelgenuss
14. Tatbestandsmäßige Rauschmittel sind insbesondere
15. Der Begriff „Fahruntüchtigkeit“
16. „Absolute“ Fahruntüchtigkeit
17. „Relative“ Fahruntüchtigkeit - Allgemein
18. „Relative Fahruntüchtigkeit - Fahrfehler
19. „Relative Fahruntüchtigkeit - Rechtsprechung
20. „Relative Fahruntüchtigkeit – Ohne Blutprobe
21. Relative Fahruntüchtigkeit und Cannabis-Konsum
22. Fahrfehler und Ausfallerscheinungen
23. Polizisten/innen als Beweismittel
24. Bedeutung der Höhe des Grenzwertes für die Strafbarkeit
25. Grenzwert von 1,0 ng/ml
26. Länger zurückliegender Konsum
27. Medizinisches Cannabis
28. Checkliste für die relative Fahruntüchtigkeit
29. Die Nachtrunkeinlassung im Strafverfahren
30. Vorstellung der Entscheidung des LG Oldenburg v. 24.05.2022 Az. 4 Qs 155/22
31. Abgrenzung zwischen dringendem und hinreichendem Tatverdacht
32. Grundlagen zur alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit
33.. Einlassung, der Alkohol habe nicht gewirkt
34. Einlassung, es müsse zurückgerechnet werden
35. Einlassung, es sei Alkohol nach der Tat getrunken worden
36. Berechnung des erforderlichen Nachtrunkabzugs
37. Überprüfung der Glaubhaftigkeit der Nachtrunkeinlassung durch eine Begleitstoffanalyse
38. Ausführlicher: Der E-Scooter
39. Die einzelnen Fahrzeuge
40. Promillegrenze für Pedelecs
41. Promillegrenze für E-Scooter nach der Rechtsprechung des BGH
42. Andere Gerichte zur Promillegrenze für E-Scooter
43. Ausnahmen vom Regelfall des § 69 Abs. 2 StGB als Lösung?
44. E-Scooter kurios: „Beifahrer/in“
45. E-Scooter kurios: „Tretroller“
46. Exkurs: E-Scooter und § 24a StVG
48. Subjektiver Tatbestand
49. BGH contra OLG
50.Tatsachen zur Feststellung der Schuldform
51. Weitere Indizien zur Beurteilung des Vorsatzes
52. Urteilsüberprüfung auf Revisionsgründe
53. Zur Alkoholisierung des Angeklagten/der Angeklagten
54. Schuldunfähigkeit, verminderte Schuldfähigkeit, §§ 20, 21 StGB

III: § 315c StGB
1. Fahruntüchtigkeit, § 315c Abs. 1 Nr. 1a und b StGB
2. Definition: andere geistige oder körperliche Mängel

IV: Prozessuales zur Feststellung der Blutalkoholkonzentration
1. Beweisverwertungsverbote wegen Umgehung des Richtervorbehalts in § 81a StPO (a.F. und n.F. ab dem 24.08.2017)
2. Der „neue“ § 81a StPO. Körperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zulässigkeit körperlicher Eingriffe

V: Führerscheinverwaltungsrechtliche Konsequenzen / Strategische Hinweise aus Sicht der Strafverteidigung, vgl. Staub / Dronkovic DAR 2022, 19ff.
1. Ausgangslage
2. Strafrecht schlägt Veraltungsrecht: Sperrwirkung/Bindungswirkung/Berücksichtigungszeit
3. Verwaltungsrecht schlägt Strafrecht: Grenzen der Bindungswirkung in tatsächlich-praktischer Hinsicht
4. Verwaltungsrecht schlägt Strafrecht: Grenzen der Bindungswirkung bei strafprozessualen Beweisverwertungsverboten
5. Aktuell: Verwertbarkeit eines rechtswidrig erlangten Drogengutachtens im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren nach VG Cottbus, Beschl. v. 28.04.2022 Az. 7 L 82/22
6. Aktuell: MPU unter 1,6 Promille
7. Cannabis

VI: § 24a StVG
Gebühr: Seminardauer 2,5 Std. eff. - € 129,- zzgl. USt.
Leistungen: • Skriptum in elektronischer Form
• Teilnahmeurkunde (soweit gekz. gem. § 15 FAO, s. AGB)
Termin: Derzeit keine aktuellen Termine vorhanden