Details zum Online-Seminar W23-3714-129
Live Online-Seminare = Anerkennung als Pflichtfortbildung wie bei Präsenzseminaren (§ 15 Abs. 2 FAO)
Bei unseren Live-Vorträgen ist die Interaktion der Teilnehmer untereinander sowie mit dem Referenten entsprechend den Vorgaben des § 15 Abs. 2 FAO gewährleistet, d. h., Sie können Ihre 15 Stunden Fortbildungspflicht mit unseren Online-Seminaren erfüllen. |
Thema: | Verteidigung bei Alkohol, Drogen und geistiger und körperlicher Mängel im Straßenverkehr |
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Dozent: | Carsten Staub, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht, Mettmann | |||
Inhalt: | I: Vor die Klammer: Stichworte zum Vorsatz bei § 142 StGB mit Besonderheiten bei Alkoholkonsum II: § 316 StGB - Allgemein 1. Dauerstraftat 2. Öffentlicher Verkehrsraum 3. Beispiel für Parkplätze 4. Fahrzeug 5. Exkurs zum Pedelec: OLG Karlsruhe, Beschl. v. 14.07.2020 – 2 Rv 35 Ss 175/20 6. Führen 7. Definition 8. Der Fahrschüler 9. Begleiteten Fahrens mit 17 10. BGH und LG Freiburg zum Führen 11. Exkurs: Der E-Scooter als Tretroller 12. Rauschmittelbedingte Fahruntüchtigkeit 13. Rauschmittelgenuss 14. Tatbestandsmäßige Rauschmittel sind insbesondere 15. Der Begriff „Fahruntüchtigkeit“ 16. „Absolute“ Fahruntüchtigkeit 17. „Relative“ Fahruntüchtigkeit - Allgemein 18. „Relative Fahruntüchtigkeit - Fahrfehler 19. „Relative Fahruntüchtigkeit - Rechtsprechung 20. „Relative Fahruntüchtigkeit – Ohne Blutprobe 21. Relative Fahruntüchtigkeit und Cannabis-Konsum 22. Fahrfehler und Ausfallerscheinungen 23. Polizisten/innen als Beweismittel 24. Bedeutung der Höhe des Grenzwertes für die Strafbarkeit 25. Grenzwert von 1,0 ng/ml 26. Länger zurückliegender Konsum 27. Medizinisches Cannabis 28. Checkliste für die relative Fahruntüchtigkeit 29. Die Nachtrunkeinlassung im Strafverfahren 30. Vorstellung der Entscheidung des LG Oldenburg v. 24.05.2022 Az. 4 Qs 155/22 31. Abgrenzung zwischen dringendem und hinreichendem Tatverdacht 32. Grundlagen zur alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit 33.. Einlassung, der Alkohol habe nicht gewirkt 34. Einlassung, es müsse zurückgerechnet werden 35. Einlassung, es sei Alkohol nach der Tat getrunken worden 36. Berechnung des erforderlichen Nachtrunkabzugs 37. Überprüfung der Glaubhaftigkeit der Nachtrunkeinlassung durch eine Begleitstoffanalyse 38. Ausführlicher: Der E-Scooter 39. Die einzelnen Fahrzeuge 40. Promillegrenze für Pedelecs 41. Promillegrenze für E-Scooter nach der Rechtsprechung des BGH 42. Andere Gerichte zur Promillegrenze für E-Scooter 43. Ausnahmen vom Regelfall des § 69 Abs. 2 StGB als Lösung? 44. E-Scooter kurios: „Beifahrer/in“ 45. E-Scooter kurios: „Tretroller“ 46. Exkurs: E-Scooter und § 24a StVG 48. Subjektiver Tatbestand 49. BGH contra OLG 50.Tatsachen zur Feststellung der Schuldform 51. Weitere Indizien zur Beurteilung des Vorsatzes 52. Urteilsüberprüfung auf Revisionsgründe 53. Zur Alkoholisierung des Angeklagten/der Angeklagten 54. Schuldunfähigkeit, verminderte Schuldfähigkeit, §§ 20, 21 StGB III: § 315c StGB 1. Fahruntüchtigkeit, § 315c Abs. 1 Nr. 1a und b StGB 2. Definition: andere geistige oder körperliche Mängel IV: Prozessuales zur Feststellung der Blutalkoholkonzentration 1. Beweisverwertungsverbote wegen Umgehung des Richtervorbehalts in § 81a StPO (a.F. und n.F. ab dem 24.08.2017) 2. Der „neue“ § 81a StPO. Körperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zulässigkeit körperlicher Eingriffe V: Führerscheinverwaltungsrechtliche Konsequenzen / Strategische Hinweise aus Sicht der Strafverteidigung, vgl. Staub / Dronkovic DAR 2022, 19ff. 1. Ausgangslage 2. Strafrecht schlägt Veraltungsrecht: Sperrwirkung/Bindungswirkung/Berücksichtigungszeit 3. Verwaltungsrecht schlägt Strafrecht: Grenzen der Bindungswirkung in tatsächlich-praktischer Hinsicht 4. Verwaltungsrecht schlägt Strafrecht: Grenzen der Bindungswirkung bei strafprozessualen Beweisverwertungsverboten 5. Aktuell: Verwertbarkeit eines rechtswidrig erlangten Drogengutachtens im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren nach VG Cottbus, Beschl. v. 28.04.2022 Az. 7 L 82/22 6. Aktuell: MPU unter 1,6 Promille 7. Cannabis VI: § 24a StVG | |||
Gebühr: | Seminardauer 2,5 Std. eff. - € 129,- zzgl. USt. | |||
Leistungen: | • Skriptum in elektronischer Form • Teilnahmeurkunde (soweit gekz. gem. § 15 FAO, s. AGB) |
Termin: | Derzeit keine aktuellen Termine vorhanden |