Details zum Online-Seminar W23-3720-129

Live Online-Seminare = Anerkennung als Pflichtfortbildung wie bei Präsenzseminaren (§ 15 Abs. 2 FAO)
Bei unseren Live-Vorträgen ist die Interaktion der Teilnehmer untereinander sowie mit dem Referenten entsprechend den Vorgaben des § 15 Abs. 2 FAO gewährleistet,
d. h., Sie können Ihre 15 Stunden Fortbildungspflicht mit unseren Online-Seminaren erfüllen.
Thema: Kfz-Versicherungsrecht für Verkehrsrechtler: Stolperfallen, die Ihren Mandanten Geld kosten können
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Dozent: Bernd Schöning, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Stadtlohn
Inhalt:Versicherungsvertragsrecht
• Keine generelle Pflicht zur Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung
• Schäden beim Überfahren einer Fahrbahnschwelle als Betriebsschaden
• Vollkaskoversicherung bei Unfällen mit Grillhähnchen-Verkaufswagen
• Abgrenzung Betriebs-/Unfallschaden - Wann muss der Kaskoversicherer leisten?
• Abrechnung des Kfz-Vollkaskoschadens – bei Nichtveräußerung ist der fiktive Restwert des regionalen Marktes maßgeblich; Notwendigkeit der Durchführung eines Sachverständigenverfahrens
• Erforderlichkeit der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt
• Ersatz fiktiver Reparaturkosten in der Kaskoversicherung
• Neupreisentschädigung in der Kaskoversicherung
• Orts- und marktübliche Rabatte, Neupreis Teil 1
• Neupreis Teil 2
• Kfz-Kaskoversicherung: Neupreisentschädigung bei Totalschaden
• Erstattung der der Umsatzsteuer bei Reparaturkosten des Unfallfahrzeugs durch den Leasingnehmer
• Die Kaskoversicherung: Kostenerstattung für das Abschleppen eines weitgehend zerstörten Unfallwagens ohne nennenswerten Restwert
• Drum prüfe, wer sich an die Kasko bindet; hier als Werkstattbetrieb
• Vortragslast bei einem Vorschaden in der Kasko-Versicherung
• Keine Nichtigkeit des Kasko-Versicherungsvertrags wegen einer die straßenverkehrsrechtliche Zulassungsfähigkeit hindernden Beschaffenheit des Fahrzeugs
• Grenzen vertraglich vereinbarter Haftungsfreistellung
• Anwaltskosten
Fahrerschutzversicherung
• Die Fahrerschutzversicherung
• „Vollkasko“ für den Fahrer - Aber auch Haftungsfalle?!
• Was ist die Fahrerschutzversicherung?
• Fälligkeit und Zahlung
• Haftungsrisiken für Versicherungsvertreter/-vermittler/-makler
• Haftungsmaßstäbe für Rechtsanwalt, Versicherungsvertreter und Makler
• Haftungsrisiken für Rechtsanwalt
• Haftungsmaßstab
• Haftungsrisiken für Versicherungsvertreter/-vermittler/-makler
• Neuere Rechtsprechung
Gebühr: Seminardauer 2,5 Std. eff. - € 129,- zzgl. USt.
Leistungen: • Skriptum in elektronischer Form
• Teilnahmeurkunde (soweit gekz. gem. § 15 FAO, s. AGB)
Termin: Derzeit keine aktuellen Termine vorhanden