Details zum Online-Seminar W23-3720-129
Live Online-Seminare = Anerkennung als Pflichtfortbildung wie bei Präsenzseminaren (§ 15 Abs. 2 FAO)
Bei unseren Live-Vorträgen ist die Interaktion der Teilnehmer untereinander sowie mit dem Referenten entsprechend den Vorgaben des § 15 Abs. 2 FAO gewährleistet, d. h., Sie können Ihre 15 Stunden Fortbildungspflicht mit unseren Online-Seminaren erfüllen. |
Thema: | Kfz-Versicherungsrecht für Verkehrsrechtler: Stolperfallen, die Ihren Mandanten Geld kosten können |
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Dozent: | Bernd Schöning, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Stadtlohn | |||
Inhalt: | Versicherungsvertragsrecht • Keine generelle Pflicht zur Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung • Schäden beim Überfahren einer Fahrbahnschwelle als Betriebsschaden • Vollkaskoversicherung bei Unfällen mit Grillhähnchen-Verkaufswagen • Abgrenzung Betriebs-/Unfallschaden - Wann muss der Kaskoversicherer leisten? • Abrechnung des Kfz-Vollkaskoschadens – bei Nichtveräußerung ist der fiktive Restwert des regionalen Marktes maßgeblich; Notwendigkeit der Durchführung eines Sachverständigenverfahrens • Erforderlichkeit der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt • Ersatz fiktiver Reparaturkosten in der Kaskoversicherung • Neupreisentschädigung in der Kaskoversicherung • Orts- und marktübliche Rabatte, Neupreis Teil 1 • Neupreis Teil 2 • Kfz-Kaskoversicherung: Neupreisentschädigung bei Totalschaden • Erstattung der der Umsatzsteuer bei Reparaturkosten des Unfallfahrzeugs durch den Leasingnehmer • Die Kaskoversicherung: Kostenerstattung für das Abschleppen eines weitgehend zerstörten Unfallwagens ohne nennenswerten Restwert • Drum prüfe, wer sich an die Kasko bindet; hier als Werkstattbetrieb • Vortragslast bei einem Vorschaden in der Kasko-Versicherung • Keine Nichtigkeit des Kasko-Versicherungsvertrags wegen einer die straßenverkehrsrechtliche Zulassungsfähigkeit hindernden Beschaffenheit des Fahrzeugs • Grenzen vertraglich vereinbarter Haftungsfreistellung • Anwaltskosten Fahrerschutzversicherung • Die Fahrerschutzversicherung • „Vollkasko“ für den Fahrer - Aber auch Haftungsfalle?! • Was ist die Fahrerschutzversicherung? • Fälligkeit und Zahlung • Haftungsrisiken für Versicherungsvertreter/-vermittler/-makler • Haftungsmaßstäbe für Rechtsanwalt, Versicherungsvertreter und Makler • Haftungsrisiken für Rechtsanwalt • Haftungsmaßstab • Haftungsrisiken für Versicherungsvertreter/-vermittler/-makler • Neuere Rechtsprechung | |||
Gebühr: | Seminardauer 2,5 Std. eff. - € 129,- zzgl. USt. | |||
Leistungen: | • Skriptum in elektronischer Form • Teilnahmeurkunde (soweit gekz. gem. § 15 FAO, s. AGB) |
Termin: | Derzeit keine aktuellen Termine vorhanden |