Details zum Online-Seminar W23-3723-129

Live Online-Seminare = Anerkennung als Pflichtfortbildung wie bei Präsenzseminaren (§ 15 Abs. 2 FAO)
Bei unseren Live-Vorträgen ist die Interaktion der Teilnehmer untereinander sowie mit dem Referenten entsprechend den Vorgaben des § 15 Abs. 2 FAO gewährleistet,
d. h., Sie können Ihre 15 Stunden Fortbildungspflicht mit unseren Online-Seminaren erfüllen.
Thema: Von wegen nichts Neues! Der materielle Kfz-Schadensersatz ist nach wie vor eine Herausforderung
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Dozent: Bernd Schöning, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Stadtlohn
Inhalt:Die Haftung
• Haftungstatbestande
• Betriebsbegriff - die (ausgebaute!) Batterie eines Elektrorollers explodiert (§ 7 Abs. 1 StVG?)
• Betriebsgefahr eines abgestellten Lkw-Anhängers ohne Zugmaschine
• „Rechts vor links“ auf dem Parkplatz?
• Rückwärtsfahren im Parkhaus
• Ausgleichsanspruch des Unfallgegners gegen den haltenden Nichteigentümer

Sachverständigenkosten
• Desinfektion wegen Covid 19
• Probleme mit der Abtretungserklärung

Nutzungsausfall
• Zuparken eines Pkw Porsche, mit dem ein Urlaub am Gardasee geplant war: Schadensersatz wegen Nutzungsausfall oder Zumutbarkeit der Nutzung eines Zweitfahrzeugs?

130%-Rechtsprechung
• Verkehrsrechtstag Goslar 2023, Arbeitskreis IV Reparaturkostenersatz beim Haftpflichtschaden
• Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit der den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30% übersteigenden Kosten einer Eigenreparatur
• 130 %-Grenze – Prognoserisiko verbleibt beim Schädiger
• Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit tatsächlich angefallener Reparaturkosten unter der 130 %-Grenze entgegen der Einschätzung des Sachverständigen, anderer Reparaturweg
• Integritätsinteresse, 6-Monatsfrist und vorheriger Fahrzeugverlust

Sonstiges
• BGH zur Indizwirkung der Rechnung und zum Werkstattrisiko bei Klage aus abgetretenem Recht
• Kein Anspruch auf Umsatzsteuerersatz bei Wahl der fiktiven Schadensabrechnung durch den Geschädigten bei Durchführung einer Teilreparatur („Mission impossible II „)

Der Unfall mit dem Elektroauto
• Auto gekauft, Akku gemietet
• Das Leasingfahrzeug in Privathand
• Definition WBW Kasko
• Definition WBW Haftpflicht
• Beschaffungskosten
• Wiederbeschaffungswert
• Die Subvention
• Und wo bleibt meine Subvention?
• Vorbildrechtsprechung Abwrackprämie
• Und wenn die Subvention zurückgezahlt werden muss?
• Restwert
• Vorteilsausgleich?
• Ausfallschaden
• Standkosten

Anwaltskosten
• Gebührenrelevanz von BGH in NJW 2017, S. 3527 im Haftpflichtfall
Gebühr: Seminardauer 2,5 Std. eff. - € 129,- zzgl. USt.
Leistungen: • Skriptum in elektronischer Form
• Teilnahmeurkunde (soweit gekz. gem. § 15 FAO, s. AGB)
Termin: Derzeit keine aktuellen Termine vorhanden