Details zum Online-Seminar W23-3723-129
Live Online-Seminare = Anerkennung als Pflichtfortbildung wie bei Präsenzseminaren (§ 15 Abs. 2 FAO)
Bei unseren Live-Vorträgen ist die Interaktion der Teilnehmer untereinander sowie mit dem Referenten entsprechend den Vorgaben des § 15 Abs. 2 FAO gewährleistet, d. h., Sie können Ihre 15 Stunden Fortbildungspflicht mit unseren Online-Seminaren erfüllen. |
Thema: | Von wegen nichts Neues! Der materielle Kfz-Schadensersatz ist nach wie vor eine Herausforderung |
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Dozent: | Bernd Schöning, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Stadtlohn | |||
Inhalt: | Die Haftung • Haftungstatbestande • Betriebsbegriff - die (ausgebaute!) Batterie eines Elektrorollers explodiert (§ 7 Abs. 1 StVG?) • Betriebsgefahr eines abgestellten Lkw-Anhängers ohne Zugmaschine • „Rechts vor links“ auf dem Parkplatz? • Rückwärtsfahren im Parkhaus • Ausgleichsanspruch des Unfallgegners gegen den haltenden Nichteigentümer Sachverständigenkosten • Desinfektion wegen Covid 19 • Probleme mit der Abtretungserklärung Nutzungsausfall • Zuparken eines Pkw Porsche, mit dem ein Urlaub am Gardasee geplant war: Schadensersatz wegen Nutzungsausfall oder Zumutbarkeit der Nutzung eines Zweitfahrzeugs? 130%-Rechtsprechung • Verkehrsrechtstag Goslar 2023, Arbeitskreis IV Reparaturkostenersatz beim Haftpflichtschaden • Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit der den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30% übersteigenden Kosten einer Eigenreparatur • 130 %-Grenze – Prognoserisiko verbleibt beim Schädiger • Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit tatsächlich angefallener Reparaturkosten unter der 130 %-Grenze entgegen der Einschätzung des Sachverständigen, anderer Reparaturweg • Integritätsinteresse, 6-Monatsfrist und vorheriger Fahrzeugverlust Sonstiges • BGH zur Indizwirkung der Rechnung und zum Werkstattrisiko bei Klage aus abgetretenem Recht • Kein Anspruch auf Umsatzsteuerersatz bei Wahl der fiktiven Schadensabrechnung durch den Geschädigten bei Durchführung einer Teilreparatur („Mission impossible II „) Der Unfall mit dem Elektroauto • Auto gekauft, Akku gemietet • Das Leasingfahrzeug in Privathand • Definition WBW Kasko • Definition WBW Haftpflicht • Beschaffungskosten • Wiederbeschaffungswert • Die Subvention • Und wo bleibt meine Subvention? • Vorbildrechtsprechung Abwrackprämie • Und wenn die Subvention zurückgezahlt werden muss? • Restwert • Vorteilsausgleich? • Ausfallschaden • Standkosten Anwaltskosten • Gebührenrelevanz von BGH in NJW 2017, S. 3527 im Haftpflichtfall | |||
Gebühr: | Seminardauer 2,5 Std. eff. - € 129,- zzgl. USt. | |||
Leistungen: | • Skriptum in elektronischer Form • Teilnahmeurkunde (soweit gekz. gem. § 15 FAO, s. AGB) |
Termin: | Derzeit keine aktuellen Termine vorhanden |