Details zum Online-Seminar W23-3737-129

Live Online-Seminare = Anerkennung als Pflichtfortbildung wie bei Präsenzseminaren (§ 15 Abs. 2 FAO)
Bei unseren Live-Vorträgen ist die Interaktion der Teilnehmer untereinander sowie mit dem Referenten entsprechend den Vorgaben des § 15 Abs. 2 FAO gewährleistet,
d. h., Sie können Ihre 15 Stunden Fortbildungspflicht mit unseren Online-Seminaren erfüllen.
Thema: Die gesetzgeberischen Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Energieeinsparung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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Dozent: Wolfgang Flintrop, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht, Köln
Inhalt:A. Das Recht auf Klimaschutz

I. Die verfassungsrechtlichen Vorgaben

II. Die Auswirkungen der Klimaschutzvorgaben auf das Privatrecht
1. Art. 20a GG als individuell durchzusetzendes Grundrecht?
2. Klimaschutz als Inhalt der Sozialbindung des Eigentums
3. Klimaschutz und Energieeinsparung als Inhalt des vertragsgemäßen Gebrauchs, § 535, Abs. 1 BGB
a. Der vertragsgemäße Gebrauch
b. Der vertragsgemäße Zustand durch vertragliche Vereinbarungen der Parteien
c. Der vertragsgemäße Zustand aufgrund gesetzlicher, technischer und/oder umweltschutzrechtlicher Anforderung

B. Gesetze und Verordnungen zum Klimaschutz und Energieeinsparung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Vorschriften des BGB
- Vorschriften aus dem WEG
- Vorschriften aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Heizkostenverordnung vom 24.11.2021
- Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2 KostAufG
- Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (EWSG) vom 15.11.2022
- Geplante Gesetzesänderung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht zur Anbringung von Steckersolargeräten („Balkonkraftwerke“)

I. Vorschriften des BGB
1. § 554 Barrierereduzierung, E- Mobilität und Einbruchschutz
2. Duldungspflichten und Mieterhöhung bei Modernisierungsmaßnahmen insbesondere unter Anwendung des ab dem 01.01. 2024 geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
a. Die maßgeblichen Vorschriften der §§ 71 bis 71p GEG zur Heizungserneuerung (auszugsweise)
- § 71 GEG, Anforderungen an eine Heizungsanlage
- § 71 i Allgemeine Übergangsfrist
- § 71 j Abs.1 Übergangsregelung bei Neu-und Ausbau eines Wärmenetzes
- § 71 o GEG
b. Duldungspflichten bei Modernisierungsmaßnahmen, § 555d BGB
aa. Energetische Modernisierungsmaßnahmen, § 555 b Nr. 1 BGB
bb. Modernisierung durch Einbau einer neue Heizungsanlagen, § 555 b Nr. 1a, § 71 GEG ab 01.01.2024
cc. Modernisierung durch bauliche Veränderungen zur Einsparung nicht erneuerbarer Pri-märenergie oder zum Schutz des Klimas, § 555 b Nr. 2
dd. Reduzierung des Wasserverbrauchs, § 555 b Nr. 3 BGB
c. Mieterhöhung nach energetischer Modernisierung der Heizungsanlage, insbesondere nach § 71 Abs.1 GEG ab 01.01.2024
aa. Die maßgeblichen Mieterhöhungsvorschriften
bb. Mieterhöhung nach § 559 BGB
cc. Mieterhöhung nach § 559c BGB
dd. Mieterhöhung nach § 559e BGB
ee. Der Abzug ersparter Erhaltungsmaßnahmen
(1) Bei einer Mieterhöhung nach § 559 BGB ab 01.01.2024
(2) Bei einer Mieterhöhung nach § 559 c BGB
(3) Bei einer Mieterhöhung nach § 559 e BGB ab 01.01.2024
ff. Kappungsgrenze
3. Die Umsetzung des § 71 GEG in Wohnungseigentümergemeinschaften
a. Umsetzung bei einer zentralen Heizungsanlage
b. Umsetzung bei Vorhandensein von Etagenheizungen, §§71 l, 71 n GEG

II. Die Heizkostenverordnung vom 24.11.2021
1. Allgemeines
2. Die Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs
3. Austauschfristen
4. Duldungspflicht und Einbauanspruch des Mieters
5. Die Kosten der Anschaffung der Erfassungsgeräte
6. Der Anteil der gemessenen Verbräuche in der Abrechnung
7. Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen
a. Monatliche Abrechnungs-und Verbrauchsinformationen, § 6a Abs. 1 Satz 1 und 2 Heizkosten
b. Informationspflichten bei der Jahresabrechnung
c. Kosten der Abrechnungs-und Verbrauchsinformation
8. Kürzungsrechte
a. Kürzungsrecht in Höhe von 15%
b. Kürzungsrecht in Höhe von 3 %
aa. Keine fernablesbaren Erfassungsgeräte, obwohl eine Pflicht dazu besteht
bb. Unterlassene oder unvollständige Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen
cc. Wohnungseigentum
9. Änderung der HeizkostenV zum 01.01.2024

III. Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2 KostAufG

IV. Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (EWSG) vom 15.11.2022

V. Erdgas – Wärmepreisbremsengesetz (EWPBG) vom 20.12.2022

VI. Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Erleichterung das Einsatzes von Steckersolargeräten
1. Änderung des BGB
2. Änderung des WEG

Gebühr: Seminardauer 2,5 Std. eff. - € 129,- zzgl. USt.
Leistungen: • Skriptum in elektronischer Form
• Teilnahmeurkunde (soweit gekz. gem. § 15 FAO, s. AGB)
Termin: Derzeit keine aktuellen Termine vorhanden