Details zum Online-Seminar W24-3895

Live Online-Seminare = Anerkennung als Pflichtfortbildung wie bei Präsenzseminaren (§ 15 Abs. 2 FAO)
Bei unseren Live-Vorträgen ist die Interaktion der Teilnehmer untereinander sowie mit dem Referenten entsprechend den Vorgaben des § 15 Abs. 2 FAO gewährleistet,
d. h., Sie können Ihre 15 Stunden Fortbildungspflicht mit unseren Online-Seminaren erfüllen.
Thema: Kindschaftsrechtliche Rechtsverhältnisse mit Auslandsbezug - Schwerpunkt: Internationale Kindesentführung
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Dozent: Dr. Peter Finger, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Frankfurt
Inhalt:
Kindschaftsrechtliche Rechtsverhältnisse mit Auslandsbezug folgen ihren eigenen Regeln,
zunächst bei der int. Zuständigkeit der entscheidenden Stellen, vor allem der Gerichte, für die weitgehend die VO Nr. 1111/2019 maßgeblich ist
(Mitgliedschaft in der europäischen Gesetzgebung). Sonst gibt es Bestimmungen aus dem Kinderschutzübereinkommen.
Beim Unterhalt gilt die Europäische Unterhalts-VO, für die Rechtsanwendung das Haager Unterhaltsprotokoll.
Abänderungsmöglichkeiten für bestehende Unterhaltstitel erörtere ich ausführlich, wichtig im Verhältnis zur Schweiz (wegen der Kaufkraftunterschiede).
Im Vordergrund steht die int. Kindesentführung dabei das Haager Abkommen (HKÜ).

I. Rechtsverhältnisse zwischen Eltern und Kindern

II. Abstammung, Art. 19 EGBGB
- Internat. Zuständigkeiten
- Abstammungsgrundsätze
- Anerkennung ausl. Entscheidungen; Annahme als Kind

III. Kinderehen, Art. 13 EGBGB, Entscheidung des BVerfG

IV. HKÜ
- Wirkung für Deutschland; Ziele des Abk.; Begrifflichkeiten
- Internat. Kindesentführung; widerrechtl. Verbringen, widerrechtl. Zurückhalten, Art. 1 und 3 HKÜ
- Widerrechtlichkeitsbescheinigung, Voraussetzungen/Folgen; Rechtswirkungen; Verfahrensablauf; Rechtsmittel
- Ausschlussgründe
- Grenzüberschreitende Wirkung
- Sonstiger Anwendungsbereich des HKÜ
a. Zeitlich
b. Räumlich
c. Persönlich
d. Sachlich
- Verfahrensrechtl. Einzelheiten
a. Zeitlicher Ablauf, Fristen
b. Abläufe im Einzelnen in Deutschland
c. Herkunftsstaat/Zufluchtstaat
d. Rückführung — kurze Rückkehr
e. Verhältnis Sorgerechtsentscheidungen im Herkunftsstaat/abgelehnte Rückführung im Zufluchtstaat, Art. 13 HKÜ oder Art. 12 HKÜ
- Sofortige Rückführung
- Ablehnungsgründe
- Vollstreckung
- Vorschläge zur Antragsformulierung

V. Adoption, Art.22 EGBGB
- Art. 22 EGBGB

VI. Unterhaltssachen
- Ausgangsverfahren
a. Internat. Zuständigkeiten
b. Rechtsanwendung
- Abänderungsverfahren
a. Zuständigkeiten
b. Rechtsanwendung

VII. Anerkennung/Abänderung ausl. Sorgerechtsentscheidungen, insoweit § 1696 BGB
- Anerkennung ausl. Sorgerechtsentscheidungen
- Abänderung ausl. Sorgerechtsentscheidungen

Gebühr: Seminardauer 2,5 Std. eff. - € 129,- zzgl. USt.
Leistungen: • Skriptum oder PowerPoint-Präsentationen in elektronischer Form
• Teilnahmeurkunde (soweit gekz. gem. § 15 FAO, s. AGB)
Termin: Online-Seminar am Do. 19.09.2024
  Online-Seminar am Do. 21.11.2024