Details zum Online-Seminar W24-3979
Live Online-Seminare = Anerkennung als Pflichtfortbildung wie bei Präsenzseminaren (§ 15 Abs. 2 FAO)
Bei unseren Live-Vorträgen ist die Interaktion der Teilnehmer untereinander sowie mit dem Referenten entsprechend den Vorgaben des § 15 Abs. 2 FAO gewährleistet, d. h., Sie können Ihre 15 Stunden Fortbildungspflicht mit unseren Online-Seminaren erfüllen. |
Thema: | Hinweisgebergesetz und Recht auf gleichen Lohn; Umgang mit Rechtsschutzversicherer; Streitwertkatalog |
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Dozent: | Thomas Röth, Avvocato, Ri. am Anwaltsgericht zu Berlin, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Strafrecht, Berlin | |||
Inhalt: | • Was ist Inhalt des Hinweisgeberschutzgesetzes und wie praktisch auf Arbeitgeber- bzw. Arbeitnehmerseite mit ihm umgehen • Wann hat der Arbeitnehmer praktisch ein Recht auf gleichen Lohn und wie setze ich dieses Recht um (u.a. Entgelttransparenzgesetz und AGG) • Worauf ist zu achten bei dem Umgang mit dem Rechtsschutzversicherer (u.a. Ablehnung mangels Versicherungsfalles, Rückforderung der Zahlung an den RA durch den Versicherer gegenüber dem RA direkt, Verschwiegenheitsverletzungen des RA) • Seit Februar 2024 gibt es eine aktualisierte Fassung des Streitwertkataloges der Arbeitsgerichtsbarkeit, was ist neu bzw. wichtig | |||
Gebühr: | Seminardauer 2,5 Std. eff. - € 129,- zzgl. USt. | |||
Leistungen: | • Skriptum oder PowerPoint-Präsentationen in elektronischer Form • Teilnahmeurkunde (soweit gekz. gem. § 15 FAO, s. AGB) |
Termin: | Online-Seminar am Mi. 27.11.2024 |